Kann eine Architektenleistung pauschal vergeben werden?

Antwort

Ja, Architektenleistungen können pauschal vergeben werden, jedoch müssen dabei bestimmte rechtliche Rahmen beachtet werden. In Deutschland ist es üblich, dass Architektenleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgerechnet werden. Eine pauschale Vergabe kann jedoch in Form eines Pauschalhonorars erfolgen, wenn dies im Vertrag klar geregelt ist. Es ist wichtig, dass die Leistungen und der Umfang genau definiert sind, um Missverständnisse zu vermeiden.

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