"Ermitteln der wesentlichen Bauphasen" im Sinne der HOAI (orarordnung für Architekten und Ingenieure) Leistungsphase 3 Punkt h bezieht sich auf die Planung und Strukturierung des Bauabl... [mehr]
Im Sinne der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bezieht sich das "Analysieren der Grundlagen" in der Leistungsphase 2 (Vorplanung) bei Ingenieurbauwerken auf die systematische Untersuchung und Bewertung der vorhandenen Rahmenbedingungen und Anforderungen des Projekts. Dies umfasst: 1. **Ermittlung der Planungsgrundlagen**: Sammeln und Auswerten aller relevanten Daten und Informationen, die für die Planung notwendig sind, wie z.B. Baugrunduntersuchungen, Vermessungen, rechtliche Rahmenbedingungen und technische Anforderungen. 2. **Klärung der Aufgabenstellung**: Präzisierung der Projektziele und Anforderungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber, um ein klares Verständnis der Projektziele zu gewährleisten. 3. **Bestandsaufnahme**: Untersuchung und Dokumentation des aktuellen Zustands des Bauwerks oder des Baugrundstücks, einschließlich der vorhandenen Infrastruktur und Umgebungsbedingungen. 4. **Machbarkeitsstudien**: Erste Überlegungen zur technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit des Projekts, einschließlich der Prüfung von Alternativen und Varianten. 5. **Risikoanalyse**: Identifikation und Bewertung potenzieller Risiken, die den Projekterfolg beeinträchtigen könnten, und Entwicklung von Strategien zu deren Minimierung. Diese Analyse bildet die Grundlage für die weitere Planung und dient dazu, eine fundierte Entscheidungsbasis für die nächsten Schritte im Planungsprozess zu schaffen.
"Ermitteln der wesentlichen Bauphasen" im Sinne der HOAI (orarordnung für Architekten und Ingenieure) Leistungsphase 3 Punkt h bezieht sich auf die Planung und Strukturierung des Bauabl... [mehr]
In der Leistungsphase 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wird die Genehmigungsplanung erstellt. Diese Phase umfasst die Ausarbeitung der Entwurfsunterlagen, die für d... [mehr]
Ja, die Netzberechnung ist eine besondere Leistung im Rahmen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Sie fällt unter die besonderen Leistungen, die über die Grundleist... [mehr]
Der Stundenlohn für Arbeiten im Rahmen der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) variiert je nach Art der Dienstleistung, Region und Erfahrung des Dienstleisters. Die HOAI leg... [mehr]
Die Leistungsphase 2 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) umfasst die Vorplanung, die auch als Entwurfsplanung bezeichnet wird. Hier sind 30 mögliche Randbedingungen, die... [mehr]
Im Rahmen der Leistungsphase 2 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) für das Leistungsbild Ingenieurbauwerke sind folgende Randbedingungen zu beachten: 1. **Projektbeschr... [mehr]