Unterschied zwischen Dritten und fachlich an der Planung Beteiligten nach der HOAI

Antwort

In der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gibt es klare Unterscheidungen zwischen "Dritten" und "an der Planung fachlich Beteiligten": 1. **Dritte**: - Dritte sind externe Personen oder Unternehmen, die nicht direkt in den Planungsprozess eingebunden sind, aber dennoch Leistungen erbringen, die für das Projekt relevant sind. Dies können beispielsweise Gutachter, Vermesser oder Spezialisten für bestimmte technische Prüfungen sein. - Dritte arbeiten in der Regel auf Basis separater Verträge und werden nicht direkt durch den Architekten oder Ingenieur beauftragt, sondern durch den Bauherrn oder Auftraggeber. 2. **An der Planung fachlich Beteiligte**: - Dies sind Fachplaner oder Spezialisten, die direkt in den Planungsprozess eingebunden sind und eng mit dem Architekten oder Ingenieur zusammenarbeiten. Beispiele hierfür sind Tragwerksplaner, Haustechnikplaner oder Landschaftsarchitekten. - Diese Beteiligten sind oft Teil des Planungsteams und ihre Leistungen sind integraler Bestandteil der Gesamtplanung. Sie werden in der Regel durch den Architekten oder Ingenieur koordiniert und ihre Arbeit ist eng mit der des Hauptplaners verzahnt. Die Unterscheidung ist wichtig, da sie Auswirkungen auf die Verantwortlichkeiten, die Koordination und die Abrechnung der Leistungen hat.

Kategorie: Immobilien Tags: Dritte Planung HOAI
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