Für die Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses gemäß Art. 30 DSGVO können folgende Arbeitspakete sinnvoll sein: 1. **Projektvorbereitung und Zieldefinition** - Verantwor... [mehr]
Ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist ein zentrales Dokumentationsinstrument für Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Es dient dazu, die Einhaltung der Datenschutzvorschriften nachzuweisen und den Aufsichtsbehörden einen Überblick über die Datenverarbeitungsprozesse zu geben. Nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO muss das Verzeichnis folgende Angaben enthalten: 1. **Name und Kontaktdaten** des Verantwortlichen (und ggf. seines Vertreters) sowie des Datenschutzbeauftragten. 2. **Zwecke der Verarbeitung** – also, warum die Daten verarbeitet werden. 3. **Beschreibung der Kategorien betroffener Personen** (z. B. Kunden, Mitarbeiter) und der **Kategorien personenbezogener Daten** (z. B. Name, Adresse, Kontodaten). 4. **Kategorien von Empfängern**, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, einschließlich Empfänger in Drittländern oder internationalen Organisationen. 5. **Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland** oder an eine internationale Organisation, einschließlich der Angabe des betreffenden Drittlands bzw. der internationalen Organisation und der Dokumentierung geeigneter Garantien. 6. **Vorgesehene Fristen für die Löschung** der verschiedenen Datenkategorien, soweit möglich. 7. **Allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen** nach Art. 32 DSGVO (z. B. Verschlüsselung, Zugangskontrollen). Für Auftragsverarbeiter (Dienstleister, die im Auftrag Daten verarbeiten) sind die Anforderungen in Art. 30 Abs. 2 DSGVO geregelt. Das Verzeichnis muss dann insbesondere folgende Angaben enthalten: - Name und Kontaktdaten des Auftragsverarbeiters und ggf. jedes Verantwortlichen, in dessen Auftrag er tätig ist. - Die Kategorien von Verarbeitungen, die im Auftrag jedes Verantwortlichen durchgeführt werden. - Übermittlungen von Daten an Drittländer oder internationale Organisationen. - Allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen. Das Verzeichnis muss schriftlich geführt werden, auch in elektronischer Form ist zulässig, und ist der Aufsichtsbehörde auf Anfrage vorzulegen. Weitere Informationen findest du direkt im Gesetzestext: [Art. 30 DSGVO – Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679#d1e2207-1-1)
Für die Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses gemäß Art. 30 DSGVO können folgende Arbeitspakete sinnvoll sein: 1. **Projektvorbereitung und Zieldefinition** - Verantwor... [mehr]
Nein, ein Verfahrensverzeichnis und ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten nach DSGVO sind nicht exakt das Gleiche, werden aber oft synonym verwendet. **Hintergrund:** - Das „Verfa... [mehr]
Die IT-Leitung ist in Unternehmen häufig für verschiedene Verarbeitungstätigkeiten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verantwortlich. Verarbeitungstätigkeiten sind al... [mehr]
Beispiele für Verarbeitungstätigkeiten nach DSGVO sind: 1. **Personalverwaltung**: Erfassung und Verwaltung von Mitarbeiterdaten (z.B. Lohnabrechnung, Urlaubsverwaltung). 2. **Kundenverwalt... [mehr]
Ob ein Whistleblower-Anbieter als Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt, hängt davon ab, wie die Dienstleistung ausgestaltet ist. **Grundsätzliches:** Ei... [mehr]
Eine Datenverarbeitung im öffentlichen Dienst ist nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) rechtmäßig, wenn mindestens eine der in Art. 6 Abs. 1 DSGVO genannten Bedingungen erf&uum... [mehr]
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Einwilligung der Kunden im Maklerbüro insbesondere in folgenden Fällen und nach bestimmten Vorschriften erforderlich: **1. Artikel 6 DSG... [mehr]
Nachweise über die Bearbeitung von Anfragen auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung nach DSGVO werden in der Regel durch eine sorgfältige Dokumentation geführt. Die DSGVO verpflic... [mehr]
Ein DSGVO-Ordner dient dazu, bei Prüfungen durch Aufsichtsbehörden nachzuweisen, dass die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingehalten werden. Folgende Dokumente und Nac... [mehr]
Ja, das ist möglich und rechtlich zulässig. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat jede betroffene Person das Recht auf Auskunft darüber, ob und welche personenbezogenen Daten... [mehr]