Nachweise über die Bearbeitung von Anfragen auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung nach DSGVO werden in der Regel durch eine sorgfältige Dokumentation geführt. Die DSGVO verpflic... [mehr]
Ein DSGVO-Ordner dient dazu, bei Prüfungen durch Aufsichtsbehörden nachzuweisen, dass die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingehalten werden. Folgende Dokumente und Nachweise sollten typischerweise enthalten sein: 1. **Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten** Nach Art. 30 DSGVO ist dies für die meisten Unternehmen Pflicht. Es listet alle Prozesse auf, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. 2. **Datenschutzrichtlinien und -konzepte** Interne Richtlinien, wie mit personenbezogenen Daten umgegangen wird. 3. **Auftragsverarbeitungsverträge (AVV)** Verträge mit Dienstleistern, die personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten (z.B. IT-Dienstleister, Cloud-Anbieter). 4. **Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)** Dokumentation der Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten (z.B. Zutrittskontrolle, Verschlüsselung, Backup). 5. **Mitarbeiterschulungen und -verpflichtungen** Nachweise über Datenschutzschulungen und Verpflichtungserklärungen der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis. 6. **Informationspflichten und Einwilligungen** Muster und Nachweise für die Erfüllung der Informationspflichten gegenüber Betroffenen (z.B. Datenschutzerklärungen, Einwilligungsformulare). 7. **Meldung von Datenschutzverletzungen** Dokumentation von Datenschutzvorfällen und deren Meldung an die Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO). 8. **Betroffenenrechte** Nachweise über die Bearbeitung von Anfragen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung etc. 9. **Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA)** Falls erforderlich, Dokumentation der DSFA für risikoreiche Verarbeitungen. 10. **Kontakt zum Datenschutzbeauftragten** Benennung und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (sofern erforderlich). 11. **Sonstige relevante Dokumente** Z.B. Löschkonzepte, Protokolle von Datenschutz-Audits, Verfahrensanweisungen. **Tipp:** Der Ordner kann sowohl physisch als auch digital geführt werden. Wichtig ist die Aktualität und Vollständigkeit der Unterlagen. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Datenschutzkonferenz](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/) oder dem [BfDI](https://www.bfdi.bund.de/).
Nachweise über die Bearbeitung von Anfragen auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung nach DSGVO werden in der Regel durch eine sorgfältige Dokumentation geführt. Die DSGVO verpflic... [mehr]
Ja, das ist möglich und rechtlich zulässig. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat jede betroffene Person das Recht auf Auskunft darüber, ob und welche personenbezogenen Daten... [mehr]
Ja, auch Verarbeitungstätigkeiten, die nur gelegentlich oder alle paar Jahre durchgeführt werden, müssen im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO... [mehr]
Nach Art. 30 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) müssen grundsätzlich alle Verarbeitungstätigkeiten, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, in das sogenannte Verzeichnis v... [mehr]
Der Begriff „Verarbeitung“ im Sinne der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist in Art. 4 Nr. 2 DSGVO definiert. Verarbeitung bezeichnet jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren... [mehr]
Zur Erhebung einer Verarbeitungstätigkeit nach DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) werden typischerweise folgende Fragen gestellt, um die Anforderungen insbesondere aus Art. 30 DSGVO (Verzeichnis... [mehr]
Für die Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses gemäß Art. 30 DSGVO können folgende Arbeitspakete sinnvoll sein: 1. **Projektvorbereitung und Zieldefinition** - Verantwor... [mehr]
Ein gemeinsamer Verantwortlicher im Sinne der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) liegt vor, wenn zwei oder mehr Parteien gemeinsam die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten festl... [mehr]
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt für Unternehmen in der EU unabhängig davon, wo die betroffene Person lebt oder ihren gewöhnlich... [mehr]
Ob eine Dienstleistung mit Telefonnummernvalidierung eine Auftragsverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist, hängt davon ab, wie die Dienstleistung ausgestaltet ist und we... [mehr]