Wie hoch ist das DSGVO-Risiko bei Aufnahmen von B2B-Kunden auf einem Event, Speicherung auf OneDrive und Zugang per QR-Code?

Antwort

Das DSGVO-Risiko bei diesem Vorgehen ist als **erhöht** einzustufen, da mehrere datenschutzrechtlich relevante Aspekte betroffen sind: **1. Personenbezogene Daten:** Fotos, auf denen Personen erkennbar sind, gelten als personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO. Auch im B2B-Kontext ist die DSGVO anwendbar, da es um natürliche Personen geht. **2. Rechtsgrundlage:** Für das Anfertigen und Verarbeiten (Speichern, Teilen) der Bilder ist eine Rechtsgrundlage erforderlich. In der Regel ist dies die **Einwilligung** der abgebildeten Personen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Diese muss freiwillig, informiert und nachweisbar erfolgen. **3. Information und Transparenz:** Die betroffenen Personen müssen vorab über die Verarbeitung informiert werden (Art. 13 DSGVO). Dazu gehören u.a. Zweck, Speicherdauer, Empfänger und Rechte der Betroffenen. **4. Auftragsverarbeitung und Cloud-Speicherung:** OneDrive ist ein Cloud-Dienst von Microsoft ([Link](https://www.microsoft.com/de-de/microsoft-365/onedrive/online-cloud-storage)). Die Speicherung personenbezogener Daten bei einem externen Dienstleister erfordert einen **Auftragsverarbeitungsvertrag** (Art. 28 DSGVO). Zudem muss geprüft werden, wo die Daten gespeichert werden (EU/EWR oder Drittland) und ob ein angemessenes Datenschutzniveau besteht. **5. Zugang per QR-Code:** Der Zugang zu den Bildern per QR-Code muss so gestaltet sein, dass nur berechtigte Personen Zugriff erhalten. Öffentliche Freigabelinks ohne Zugangsbeschränkung sind kritisch. Es sollte eine Authentifizierung erfolgen. **6. Datensicherheit:** Die Übertragung und Speicherung der Bilder muss technisch und organisatorisch abgesichert sein (Art. 32 DSGVO). **Empfohlene Maßnahmen zur Risikominimierung:** - Vorab Einwilligungen der abgebildeten Personen einholen (schriftlich/digital). - Betroffene umfassend informieren (z.B. durch Datenschutzhinweise beim Event). - Auftragsverarbeitungsvertrag mit Microsoft abschließen. - Sicherstellen, dass die Daten in der EU/EWR gespeichert werden. - Zugang zu den Bildern nur für berechtigte Personen, z.B. durch passwortgeschützte Links. - Löschfristen festlegen und kommunizieren. **Fazit:** Ohne Einwilligung und angemessene technische sowie organisatorische Maßnahmen besteht ein erhebliches DSGVO-Risiko (Abmahnungen, Bußgelder). Mit korrekter Umsetzung lässt sich das Risiko jedoch deutlich reduzieren. Eine datenschutzrechtliche Beratung wird empfohlen.

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