Ob ein Neutrovendor als Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt, hängt davon ab, welche Rolle das Unternehmen im konkreten Fall einnimmt. **Definition Aufverarb... [mehr]
Das DSGVO-Risiko bei diesem Vorgehen ist als **erhöht** einzustufen, da mehrere datenschutzrechtlich relevante Aspekte betroffen sind: **1. Personenbezogene Daten:** Fotos, auf denen Personen erkennbar sind, gelten als personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO. Auch im B2B-Kontext ist die DSGVO anwendbar, da es um natürliche Personen geht. **2. Rechtsgrundlage:** Für das Anfertigen und Verarbeiten (Speichern, Teilen) der Bilder ist eine Rechtsgrundlage erforderlich. In der Regel ist dies die **Einwilligung** der abgebildeten Personen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Diese muss freiwillig, informiert und nachweisbar erfolgen. **3. Information und Transparenz:** Die betroffenen Personen müssen vorab über die Verarbeitung informiert werden (Art. 13 DSGVO). Dazu gehören u.a. Zweck, Speicherdauer, Empfänger und Rechte der Betroffenen. **4. Auftragsverarbeitung und Cloud-Speicherung:** OneDrive ist ein Cloud-Dienst von Microsoft ([Link](https://www.microsoft.com/de-de/microsoft-365/onedrive/online-cloud-storage)). Die Speicherung personenbezogener Daten bei einem externen Dienstleister erfordert einen **Auftragsverarbeitungsvertrag** (Art. 28 DSGVO). Zudem muss geprüft werden, wo die Daten gespeichert werden (EU/EWR oder Drittland) und ob ein angemessenes Datenschutzniveau besteht. **5. Zugang per QR-Code:** Der Zugang zu den Bildern per QR-Code muss so gestaltet sein, dass nur berechtigte Personen Zugriff erhalten. Öffentliche Freigabelinks ohne Zugangsbeschränkung sind kritisch. Es sollte eine Authentifizierung erfolgen. **6. Datensicherheit:** Die Übertragung und Speicherung der Bilder muss technisch und organisatorisch abgesichert sein (Art. 32 DSGVO). **Empfohlene Maßnahmen zur Risikominimierung:** - Vorab Einwilligungen der abgebildeten Personen einholen (schriftlich/digital). - Betroffene umfassend informieren (z.B. durch Datenschutzhinweise beim Event). - Auftragsverarbeitungsvertrag mit Microsoft abschließen. - Sicherstellen, dass die Daten in der EU/EWR gespeichert werden. - Zugang zu den Bildern nur für berechtigte Personen, z.B. durch passwortgeschützte Links. - Löschfristen festlegen und kommunizieren. **Fazit:** Ohne Einwilligung und angemessene technische sowie organisatorische Maßnahmen besteht ein erhebliches DSGVO-Risiko (Abmahnungen, Bußgelder). Mit korrekter Umsetzung lässt sich das Risiko jedoch deutlich reduzieren. Eine datenschutzrechtliche Beratung wird empfohlen.
Ob ein Neutrovendor als Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt, hängt davon ab, welche Rolle das Unternehmen im konkreten Fall einnimmt. **Definition Aufverarb... [mehr]
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besteht keine ausdrückliche Pflicht, Löschprotokolle zu führen. Allerdings ergibt sich aus den Rechenschafts- und Nachweispflichten gemä... [mehr]
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besteht grundsätzlich die Pflicht, personenbezogene Daten zu löschen, sobald der Zweck der Verarbeitung entfällt oder eine andere Lösch... [mehr]
Artikel 25 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt das Prinzip „Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen“ („Privacy by Design&ldqu... [mehr]
Ob ein Whistleblower-Anbieter als Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt, hängt davon ab, wie die Dienstleistung ausgestaltet ist. **Grundsätzliches:** Ei... [mehr]
Eine Datenverarbeitung im öffentlichen Dienst ist nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) rechtmäßig, wenn mindestens eine der in Art. 6 Abs. 1 DSGVO genannten Bedingungen erf&uum... [mehr]
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Einwilligung der Kunden im Maklerbüro insbesondere in folgenden Fällen und nach bestimmten Vorschriften erforderlich: **1. Artikel 6 DSG... [mehr]
Nachweise über die Bearbeitung von Anfragen auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung nach DSGVO werden in der Regel durch eine sorgfältige Dokumentation geführt. Die DSGVO verpflic... [mehr]
Ein DSGVO-Ordner dient dazu, bei Prüfungen durch Aufsichtsbehörden nachzuweisen, dass die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingehalten werden. Folgende Dokumente und Nac... [mehr]
Ja, das ist möglich und rechtlich zulässig. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat jede betroffene Person das Recht auf Auskunft darüber, ob und welche personenbezogenen Daten... [mehr]