Ob ein Whistleblower-Anbieter als Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt, hängt davon ab, wie die Dienstleistung ausgestaltet ist. **Grundsätzliches:** Ei... [mehr]
Ob ein Neutrovendor als Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt, hängt davon ab, welche Rolle das Unternehmen im konkreten Fall einnimmt. **Definition Aufverarbeiter:** Ein Auftragsverarbeiter ist gemäß Art. 4 Nr. 8 DSGVO eine Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. Das bedeutet, der Auftragsverarbeiter handelt ausschließlich nach Weisung des Verantwortlichen und nutzt die Daten nicht für eigene Zwecke. **Neutrovendor:** Der Begriff „Neutrovendor“ ist kein fest definierter Begriff im Datenschutzrecht. In der Praxis bezeichnet er meist einen neutralen Anbieter oder Vermittler, der Dienstleistungen oder Produkte verschiedener Hersteller anbietet, ohne selbst Partei eines Vertrags zwischen Endkunde und Hersteller zu sein. **Entscheidend ist die Tätigkeit:** - **Verarbeitet der Neutrovendor personenbezogene Daten im Auftrag eines Verantwortlichen (z.B. eines Kunden) und ausschließlich nach dessen Weisung,** dann ist er als Auftragsverarbeiter zu qualifizieren. - **Verarbeitet der Neutrovendor die Daten jedoch zu eigenen Zwecken oder entscheidet selbst über die Mittel und Zwecke der Verarbeitung,** ist er Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. **Fazit:** Ob ein Neutrovendor ein Auftragsverarbeiter ist, hängt von der konkreten Ausgestaltung der Zusammenarbeit und der Datenverarbeitung ab. Es kommt darauf an, ob er ausschließlich im Auftrag und nach Weisung handelt oder eigene Zwecke verfolgt. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Datenschutzkonferenz](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/2018_24_10_auslegung_hinweise_zur_auftragsverarbeitung.pdf) (DSK) oder direkt in der [DSGVO](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679).
Ob ein Whistleblower-Anbieter als Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt, hängt davon ab, wie die Dienstleistung ausgestaltet ist. **Grundsätzliches:** Ei... [mehr]
Ob Distributoren als Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten, hängt von ihrer konkreten Rolle und den verarbeiteten Daten ab. **Definitionen nach DSGVO:** - *... [mehr]
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besteht keine ausdrückliche Pflicht, Löschprotokolle zu führen. Allerdings ergibt sich aus den Rechenschafts- und Nachweispflichten gemä... [mehr]
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besteht grundsätzlich die Pflicht, personenbezogene Daten zu löschen, sobald der Zweck der Verarbeitung entfällt oder eine andere Lösch... [mehr]
Artikel 25 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt das Prinzip „Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen“ („Privacy by Design&ldqu... [mehr]
Das DSGVO-Risiko bei diesem Vorgehen ist als **erhöht** einzustufen, da mehrere datenschutzrechtlich relevante Aspekte betroffen sind: **1. Personenbezogene Daten:** Fotos, auf denen Personen... [mehr]
Ob ein Vertrag mit einem Auftragsverarbeiter nach einer Datenpanne gekündigt werden sollte, hängt von mehreren Faktoren ab: 1. **Schwere der Datenpanne:** Wie sensibel und umfangreich waren... [mehr]
Eine Datenverarbeitung im öffentlichen Dienst ist nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) rechtmäßig, wenn mindestens eine der in Art. 6 Abs. 1 DSGVO genannten Bedingungen erf&uum... [mehr]
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Einwilligung der Kunden im Maklerbüro insbesondere in folgenden Fällen und nach bestimmten Vorschriften erforderlich: **1. Artikel 6 DSG... [mehr]
Nachweise über die Bearbeitung von Anfragen auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung nach DSGVO werden in der Regel durch eine sorgfältige Dokumentation geführt. Die DSGVO verpflic... [mehr]