Um festzustellen, ob ein neuer Vendor (Dienstleister, Lieferant) als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) agiert, sollte die Abteilung gezielte Fragen stellen, die kl&a... [mehr]
Ob ein Vertrag mit einem Auftragsverarbeiter nach einer Datenpanne gekündigt werden sollte, hängt von mehreren Faktoren ab: 1. **Schwere der Datenpanne:** Wie sensibel und umfangreich waren die betroffenen Daten? Handelt es sich um besonders schützenswerte Daten (z. B. Gesundheitsdaten), ist besondere Vorsicht geboten. 2. **Umgang mit der Panne:** Hat der Auftragsverarbeiter die Panne unverzüglich gemeldet, transparent kommuniziert und alle erforderlichen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und -behebung ergriffen? Ein professioneller Umgang spricht für Verantwortungsbewusstsein. 3. **Vertragliche und rechtliche Vorgaben:** Laut Art. 28 DSGVO bist du verpflichtet, nur mit Auftragsverarbeitern zusammenzuarbeiten, die ausreichende Garantien für die Einhaltung des Datenschutzes bieten. Wenn der Auftragsverarbeiter wiederholt oder grob fahrlässig gegen Datenschutzvorgaben verstößt, kann das eine Kündigung rechtfertigen. 4. **Risikobewertung:** Kann der Auftragsverarbeiter nachweisen, dass er seine Sicherheitsmaßnahmen verbessert und die Ursachen der Panne behoben hat? Gibt es einen Maßnahmenplan, um zukünftige Vorfälle zu verhindern? **Fazit:** Eine Datenpanne allein ist nicht automatisch ein Kündigungsgrund. Entscheidend ist, wie der Auftragsverarbeiter damit umgeht und ob er weiterhin als zuverlässiger Partner im Sinne der DSGVO gilt. Bei grober Fahrlässigkeit, wiederholten Vorfällen oder mangelnder Kooperation solltest du eine Kündigung ernsthaft prüfen. In jedem Fall empfiehlt sich eine sorgfältige Dokumentation und ggf. rechtliche Beratung. Weitere Informationen zur Rolle und Verantwortung von Auftragsverarbeitern findest du z. B. bei der [Datenschutzkonferenz](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/2018_12_05_auftragsverarbeitung.pdf).
Um festzustellen, ob ein neuer Vendor (Dienstleister, Lieferant) als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) agiert, sollte die Abteilung gezielte Fragen stellen, die kl&a... [mehr]
Ob ein Neutrovendor als Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt, hängt davon ab, welche Rolle das Unternehmen im konkreten Fall einnimmt. **Definition Aufverarb... [mehr]
Um QR-Codes datenschutzkonform für eine Behörde zu generieren, sollten folgende Punkte beachtet werden: 1. **Keine sensiblen Daten im QR-Code speichern:** Im QR-Code sollten keine pers... [mehr]
Allgemeine Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOM) geben Auskunft darüber, wie ein Unternehmen den Schutz personenbezogener Daten sicherstellt. Sie sind ein zentraler Bestandteil de... [mehr]
Ja, die Staatsangehörigkeit gilt als ein besonderes personenbezogenes Datum im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO sind besondere Kategorien personenbezogener... [mehr]
Für das Jahr 2026 sollten Datenschutzstrategien einer Datenschutzabteilung sowohl aktuelle als auch absehbare technologische, rechtliche und gesellschaftliche Entwicklungen berücksichtigen.... [mehr]
Ob eine Auftragsverarbeitung im Sinne der DSGVO (§ 28 DSGVO) vorliegt, hängt davon ab, in welcher Rolle die externe Vertriebsagentur die personenbezogenen Daten verarbeitet: **Auftragsverar... [mehr]
Artikel 25 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt das Prinzip „Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen“ („Privacy by Design&ldqu... [mehr]
Ob ein Unternehmen im Chatfenster die Nachricht eines Nutzers bereits während der Eingabe sehen darf, hängt maßgeblich von datenschutzrechtlichen Vorgaben ab, insbesondere der Datensch... [mehr]
Nein, der Datenschutz allein verpflichtet nicht dazu, intime Beobachtungen wie das Sehen des Penis im Arbeitsrahmen zu verschweigen. Datenschutzgesetze, wie die DSGVO, regeln in erster Linie den Umgan... [mehr]