Die Meldung eines Datenschutzbeauftragten an die zuständige Aufsichtsbehörde für Mecklenburg-Vorpommern erfolgt in der Regel online über ein bereitgestelltes Meldeformular. **Vorg... [mehr]
Um festzustellen, ob ein neuer Vendor (Dienstleister, Lieferant) als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) agiert, sollte die Abteilung gezielte Fragen stellen, die klären, ob und wie der Vendor personenbezogene Daten im Auftrag des Unternehmens verarbeitet. Wichtige Fragen sind: 1. **Werden personenbezogene Daten im Rahmen der Dienstleistung verarbeitet?** (z. B. Kundendaten, Mitarbeiterdaten, Nutzerdaten) 2. **Verarbeitet der Vendor die Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Unternehmens?** (Oder entscheidet der Vendor selbst über Zwecke und Mittel der Verarbeitung?) 3. **Welche Art von personenbezogenen Daten werden verarbeitet?** (z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten, besondere Kategorien wie Gesundheitsdaten) 4. **Zu welchen Zwecken werden die Daten verarbeitet?** (z. B. Hosting, Support, Marketing, Lohnabrechnung) 5. **Hat der Vendor Zugriff auf die Daten oder werden diese nur durchgeleitet?** (z. B. Speicherung, Bearbeitung, Löschung) 6. **Findet die Verarbeitung der Daten ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen statt?** 7. **Werden die Daten an Dritte weitergegeben oder Subunternehmer eingesetzt?** (Wenn ja: Wer sind diese und wo sitzen sie?) 8. **Wer trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften bei der Verarbeitung?** (Vendor oder das Unternehmen?) 9. **Findet eine Übermittlung der Daten in Drittländer außerhalb der EU/des EWR statt?** (Wenn ja: Welche Schutzmaßnahmen bestehen?) 10. **Besteht bereits eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) oder ist der Vendor bereit, eine solche abzuschließen?** Mit diesen Fragen kann die Abteilung einschätzen, ob der Vendor als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO einzustufen ist und ob entsprechende vertragliche und organisatorische Maßnahmen erforderlich sind.
Die Meldung eines Datenschutzbeauftragten an die zuständige Aufsichtsbehörde für Mecklenburg-Vorpommern erfolgt in der Regel online über ein bereitgestelltes Meldeformular. **Vorg... [mehr]
Nein, frage.de oder die dahinterstehenden Betreiber kontrollieren dich nicht. Deine Fragen und Eingaben werden verarbeitet, um passende Antworten zu generieren, aber es findet keine Überwachung o... [mehr]
Ein Löschkonzept beschreibt, wie personenbezogene Daten in einem Unternehmen oder einer Organisation systematisch und datenschutzkonform gelöscht werden. Es ist insbesondere im Rahmen der DS... [mehr]
Grundsätzlich unterliegen alle Servertypen dem Datenschutz, sobald sie personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeite... [mehr]
Nein, bei der Erhebung von Verarbeitungstätigkeiten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geht es nicht nur um systemgestützte (also elektronische) Verarbeitung. Die DSGVO erfasst... [mehr]
Für die Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses gemäß Art. 30 DSGVO können folgende Arbeitspakete sinnvoll sein: 1. **Projektvorbereitung und Zieldefinition** - Verantwor... [mehr]
Die Durchführung und die Bereitstellung von Verarbeitungstätigkeiten sind aus datenschutzrechtlicher Sicht unterschiedliche Rollen. **Durchführung von Verarbeitungstätigkeiten** b... [mehr]
In einem Unternehmen ist in der Regel der Verantwortliche für den Datenschutz, also der Datenschutzbeauftragte (DSB), für die Festlegung und Überwachung von Löschfristen zustä... [mehr]
Ein Datenschutzkonzept ist nicht mit einem Sicherheitskonzept gleichzustellen, auch wenn beide eng miteinander verbunden sind. **Datenschutzkonzept:** Ein Datenschutzkonzept beschreibt Maßnah... [mehr]
Der IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet einen umfassenden Rahmen für Informationssicherheit in Organisationen. Er enthält viele Maß... [mehr]