Welche Fragen helfen bei der Vendor-Registrierung, um festzustellen, ob der Vendor als Auftragsverarbeiter agiert?

Antwort

Um festzustellen, ob ein neuer Vendor (Dienstleister, Lieferant) als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) agiert, sollte die Abteilung gezielte Fragen stellen, die klären, ob und wie der Vendor personenbezogene Daten im Auftrag des Unternehmens verarbeitet. Wichtige Fragen sind: 1. **Werden personenbezogene Daten im Rahmen der Dienstleistung verarbeitet?** (z. B. Kundendaten, Mitarbeiterdaten, Nutzerdaten) 2. **Verarbeitet der Vendor die Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Unternehmens?** (Oder entscheidet der Vendor selbst über Zwecke und Mittel der Verarbeitung?) 3. **Welche Art von personenbezogenen Daten werden verarbeitet?** (z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten, besondere Kategorien wie Gesundheitsdaten) 4. **Zu welchen Zwecken werden die Daten verarbeitet?** (z. B. Hosting, Support, Marketing, Lohnabrechnung) 5. **Hat der Vendor Zugriff auf die Daten oder werden diese nur durchgeleitet?** (z. B. Speicherung, Bearbeitung, Löschung) 6. **Findet die Verarbeitung der Daten ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen statt?** 7. **Werden die Daten an Dritte weitergegeben oder Subunternehmer eingesetzt?** (Wenn ja: Wer sind diese und wo sitzen sie?) 8. **Wer trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften bei der Verarbeitung?** (Vendor oder das Unternehmen?) 9. **Findet eine Übermittlung der Daten in Drittländer außerhalb der EU/des EWR statt?** (Wenn ja: Welche Schutzmaßnahmen bestehen?) 10. **Besteht bereits eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) oder ist der Vendor bereit, eine solche abzuschließen?** Mit diesen Fragen kann die Abteilung einschätzen, ob der Vendor als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO einzustufen ist und ob entsprechende vertragliche und organisatorische Maßnahmen erforderlich sind.

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