Ja, es gibt Möglichkeiten, Google-Dienste mit minimaler Preisgabe persönlicher Daten zu nutzen: 1. **Ohne Google-Konto suchen:** Die Google-Suche kann ohne Anmeldung genutzt werden. Dabei w... [mehr]
Um festzustellen, ob ein neuer Vendor (Dienstleister, Lieferant) als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) agiert, sollte die Abteilung gezielte Fragen stellen, die klären, ob und wie der Vendor personenbezogene Daten im Auftrag des Unternehmens verarbeitet. Wichtige Fragen sind: 1. **Werden personenbezogene Daten im Rahmen der Dienstleistung verarbeitet?** (z. B. Kundendaten, Mitarbeiterdaten, Nutzerdaten) 2. **Verarbeitet der Vendor die Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Unternehmens?** (Oder entscheidet der Vendor selbst über Zwecke und Mittel der Verarbeitung?) 3. **Welche Art von personenbezogenen Daten werden verarbeitet?** (z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten, besondere Kategorien wie Gesundheitsdaten) 4. **Zu welchen Zwecken werden die Daten verarbeitet?** (z. B. Hosting, Support, Marketing, Lohnabrechnung) 5. **Hat der Vendor Zugriff auf die Daten oder werden diese nur durchgeleitet?** (z. B. Speicherung, Bearbeitung, Löschung) 6. **Findet die Verarbeitung der Daten ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen statt?** 7. **Werden die Daten an Dritte weitergegeben oder Subunternehmer eingesetzt?** (Wenn ja: Wer sind diese und wo sitzen sie?) 8. **Wer trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften bei der Verarbeitung?** (Vendor oder das Unternehmen?) 9. **Findet eine Übermittlung der Daten in Drittländer außerhalb der EU/des EWR statt?** (Wenn ja: Welche Schutzmaßnahmen bestehen?) 10. **Besteht bereits eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) oder ist der Vendor bereit, eine solche abzuschließen?** Mit diesen Fragen kann die Abteilung einschätzen, ob der Vendor als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO einzustufen ist und ob entsprechende vertragliche und organisatorische Maßnahmen erforderlich sind.
Ja, es gibt Möglichkeiten, Google-Dienste mit minimaler Preisgabe persönlicher Daten zu nutzen: 1. **Ohne Google-Konto suchen:** Die Google-Suche kann ohne Anmeldung genutzt werden. Dabei w... [mehr]
Im Zusammenhang mit Datenschutzbeauftragten bezieht sich das Kriterium „20 Personen“ auf eine Schwelle im deutschen Datenschutzrecht, die bis zur Einführung der Datenschutz-Grundveror... [mehr]
Deine Fragen auf frage.de können grundsätzlich von den Betreibern der Plattform, also der Gull AG in Zusammenarbeit mit OpenAI, eingesehen werden, da sie für die Bearbeitung und Verbess... [mehr]
Die Weitergabe des Namens eines Ansprechpartners aus der Finanzabteilung an einen externen Partner ist in der Regel datenschutzrechtlich zulässig, sofern dies im Rahmen der beruflichen Kommunikat... [mehr]
Ob ein Unternehmen Organigramme (Org-Charts) an externe Partner weitergeben darf, hängt von mehreren Faktoren ab: 1. **Vertraulichkeit und interne Richtlinien:** Viele Unternehmen betrachten Org... [mehr]
Bei der Nutzung von Mentimeter können verschiedene datenschutzrechtliche und sicherheitsrelevante Probleme auftreten: **1. Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten:** Mentimeter ve... [mehr]
Die Abfrage von Branche und Jobtitel als Pflichtfelder in Lead-Generierungsformularen für Whitepaper ist grundsätzlich zulässig, sofern die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSG... [mehr]
Ob Affiliated Agency, Data Partner, Media Platform, Media Vendor oder Tech Partner als Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten, hängt von ihrer konkreten Rolle... [mehr]
Um echte Unter-Auftragsverarbeiter (Subunternehmer im Sinne der DSGVO) zu erkennen, sind folgende Informationen entscheidend: 1. **Art der Dienstleistung:** Der Unter-Auftragsverarbeiter muss tats&au... [mehr]
Nextcloud bietet zahlreiche Funktionen, um den sicheren Austausch personenbezogener Daten zu ermöglichen. Die Sicherheit hängt jedoch maßgeblich von der richtigen Konfiguration und dem... [mehr]