Im Kontext eines Löschkonzeptes beschreibt die Frage „An wen wird das Dokument innerhalb der Organisation und/oder an externe Parteien weitergegeben?“ die Festlegung, welche internen... [mehr]
Ein Löschkonzept beschreibt, wie personenbezogene Daten in einem Unternehmen oder einer Organisation systematisch und datenschutzkonform gelöscht werden. Es ist insbesondere im Rahmen der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) wichtig. Die Erstellung eines Löschkonzepts erfolgt in mehreren Schritten: 1. **Dateninventur durchführen** Erfasse alle Systeme, Anwendungen und Speicherorte, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dokumentiere, welche Datenarten (z. B. Name, Adresse, E-Mail) wo gespeichert sind. 2. **Rechtsgrundlagen und Aufbewahrungsfristen ermitteln** Bestimme für jede Datenart die rechtlichen Grundlagen der Verarbeitung und die jeweiligen Aufbewahrungsfristen (z. B. steuerrechtliche, handelsrechtliche oder branchenspezifische Vorgaben). 3. **Löschfristen festlegen** Leite aus den Aufbewahrungsfristen konkrete Löschfristen ab. Definiere, wann und wie Daten nach Ablauf der Frist gelöscht oder anonymisiert werden. 4. **Löschverfahren definieren** Beschreibe, wie die Löschung technisch und organisatorisch erfolgt (z. B. physische Vernichtung, Überschreiben, Anonymisierung). Berücksichtige dabei auch Backups und Archivsysteme. 5. **Verantwortlichkeiten festlegen** Bestimme, wer im Unternehmen für die Umsetzung und Überwachung der Löschprozesse verantwortlich ist. 6. **Dokumentation und Nachweisführung** Halte alle Prozesse, Fristen und Verantwortlichkeiten schriftlich fest. Sorge dafür, dass die Löschung nachweisbar ist (z. B. durch Protokolle). 7. **Regelmäßige Überprüfung und Anpassung** Überprüfe das Löschkonzept regelmäßig und passe es bei Änderungen in der Datenverarbeitung oder der Rechtslage an. **Tipp:** Ein Löschkonzept sollte möglichst einfach und verständlich formuliert sein, damit es im Alltag auch praktisch umgesetzt werden kann. **Weitere Informationen:** - [Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfe zur Löschung personenbezogener Daten](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20170516_oh_loeschung.pdf) - [DSGVO Art. 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)](https://dsgvo-gesetz.de/art-17-dsgvo/) Ein gut ausgearbeitetes Löschkonzept hilft, Datenschutzrisiken zu minimieren und gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Im Kontext eines Löschkonzeptes beschreibt die Frage „An wen wird das Dokument innerhalb der Organisation und/oder an externe Parteien weitergegeben?“ die Festlegung, welche internen... [mehr]
Im Kontext eines Löschkonzepts bezeichnet das Wort **Datenquelle** den Ursprung oder Speicherort, an dem personenbezogene oder relevante Daten im Unternehmen erfasst, verarbeitet oder gespeichert... [mehr]
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Für das Jahr 2026 sollten Datenschutzstrategien einer Datenschutzabteilung sowohl aktuelle als auch absehbare technologische, rechtliche und gesellschaftliche Entwicklungen berücksichtigen.... [mehr]
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Artikel 25 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt das Prinzip „Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen“ („Privacy by Design&ldqu... [mehr]
Ob ein Vertrag mit einem Auftragsverarbeiter nach einer Datenpanne gekündigt werden sollte, hängt von mehreren Faktoren ab: 1. **Schwere der Datenpanne:** Wie sensibel und umfangreich waren... [mehr]
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