Wie erstellt man ein Löschkonzept?

Antwort

Ein Löschkonzept beschreibt, wie personenbezogene Daten in einem Unternehmen oder einer Organisation systematisch und datenschutzkonform gelöscht werden. Es ist insbesondere im Rahmen der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) wichtig. Die Erstellung eines Löschkonzepts erfolgt in mehreren Schritten: 1. **Dateninventur durchführen** Erfasse alle Systeme, Anwendungen und Speicherorte, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dokumentiere, welche Datenarten (z. B. Name, Adresse, E-Mail) wo gespeichert sind. 2. **Rechtsgrundlagen und Aufbewahrungsfristen ermitteln** Bestimme für jede Datenart die rechtlichen Grundlagen der Verarbeitung und die jeweiligen Aufbewahrungsfristen (z. B. steuerrechtliche, handelsrechtliche oder branchenspezifische Vorgaben). 3. **Löschfristen festlegen** Leite aus den Aufbewahrungsfristen konkrete Löschfristen ab. Definiere, wann und wie Daten nach Ablauf der Frist gelöscht oder anonymisiert werden. 4. **Löschverfahren definieren** Beschreibe, wie die Löschung technisch und organisatorisch erfolgt (z. B. physische Vernichtung, Überschreiben, Anonymisierung). Berücksichtige dabei auch Backups und Archivsysteme. 5. **Verantwortlichkeiten festlegen** Bestimme, wer im Unternehmen für die Umsetzung und Überwachung der Löschprozesse verantwortlich ist. 6. **Dokumentation und Nachweisführung** Halte alle Prozesse, Fristen und Verantwortlichkeiten schriftlich fest. Sorge dafür, dass die Löschung nachweisbar ist (z. B. durch Protokolle). 7. **Regelmäßige Überprüfung und Anpassung** Überprüfe das Löschkonzept regelmäßig und passe es bei Änderungen in der Datenverarbeitung oder der Rechtslage an. **Tipp:** Ein Löschkonzept sollte möglichst einfach und verständlich formuliert sein, damit es im Alltag auch praktisch umgesetzt werden kann. **Weitere Informationen:** - [Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfe zur Löschung personenbezogener Daten](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20170516_oh_loeschung.pdf) - [DSGVO Art. 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)](https://dsgvo-gesetz.de/art-17-dsgvo/) Ein gut ausgearbeitetes Löschkonzept hilft, Datenschutzrisiken zu minimieren und gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

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