Allgemeine Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOM) geben Auskunft darüber, wie ein Unternehmen den Schutz personenbezogener Daten sicherstellt. Sie sind ein zentraler Bestandteil de... [mehr]
Um QR-Codes datenschutzkonform für eine Behörde zu generieren, sollten folgende Punkte beachtet werden: 1. **Keine sensiblen Daten im QR-Code speichern:** Im QR-Code sollten keine personenbezogenen oder sensiblen Daten direkt hinterlegt werden. Stattdessen empfiehlt es sich, nur einen Link (z.B. zu einer sicheren Webseite) zu kodieren, auf der sich die eigentlichen Daten nach Authentifizierung abrufen lassen. 2. **Verwendung von sicheren QR-Code-Generatoren:** Nutze keine kostenlosen Online-Generatoren, bei denen unklar ist, wie mit den eingegebenen Daten umgegangen wird. Besser ist es, Open-Source-Tools (z.B. [qrencode](https://fukuchi.org/works/qrencode/) oder [goqr.me](https://goqr.me/de/qr-code-generator-software/)) lokal auf einem behördlichen Rechner zu verwenden. 3. **Transparenz und Information:** Die betroffenen Personen müssen darüber informiert werden, welche Daten im QR-Code enthalten sind und zu welchem Zweck sie verwendet werden. Dies kann z.B. durch eine Datenschutzerklärung auf der verlinkten Webseite erfolgen. 4. **Zugriffs- und Berechtigungskonzept:** Falls der QR-Code Zugang zu personenbezogenen Daten ermöglicht, sollte der Zugriff durch Authentifizierung und Berechtigungsmanagement geschützt werden. 5. **Speicherung und Protokollierung:** Es sollte dokumentiert werden, wer QR-Codes generiert und wie sie verwendet werden. Die Speicherung der Daten sollte den Vorgaben der DSGVO entsprechen. 6. **Auftragsverarbeitung prüfen:** Falls externe Dienstleister für die Generierung oder Auswertung der QR-Codes eingesetzt werden, muss ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen werden. **Zusammengefasst:** QR-Codes für Behörden sollten möglichst keine personenbezogenen Daten enthalten, mit vertrauenswürdiger Software lokal generiert werden und die Nutzung muss transparent und sicher gestaltet sein. Weitere Informationen bietet z.B. der [Leitfaden der Datenschutzkonferenz zu QR-Codes](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20211028_oh_qr_codes.pdf). **Hinweis:** Für spezifische Anwendungsfälle empfiehlt sich die Rücksprache mit dem behördlichen Datenschutzbeauftragten.
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Nein, der Datenschutz allein verpflichtet nicht dazu, intime Beobachtungen wie das Sehen des Penis im Arbeitsrahmen zu verschweigen. Datenschutzgesetze, wie die DSGVO, regeln in erster Linie den Umgan... [mehr]
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Nein, andere Nutzer sehen nicht, von wo du deine Frage gestellt hast. Deine Standortdaten oder persönliche Informationen werden auf frage.de nicht öffentlich angezeigt. Nur du und das System... [mehr]