Frage zu Loeschkonzept

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Fragen und Antworten zum Thema Loeschkonzept

Wer ist für die Umsetzung von Maßnahmen nach einer Verfahrensverzeichnis-Prüfung verantwortlich, z. B. für die Erstellung eines Löschkonzepts?

Verantwortlich ist grundsätzlich der Verantwortliche im Sinne der DSGVO – also die Stelle bzw. Unternehmensleitung, nicht der Datenschutzbeauftragte. Die praktische Umsetzung einzelner Ma&s...