Wer legt in einem Unternehmen die Löschfristen fest?

Antwort

In einem Unternehmen ist in der Regel der Verantwortliche für den Datenschutz, also der Datenschutzbeauftragte (DSB), für die Festlegung und Überwachung von Löschfristen zuständig. Die eigentliche Verantwortung liegt jedoch bei der Geschäftsführung bzw. der verantwortlichen Stelle gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie muss sicherstellen, dass personenbezogene Daten nur so lange gespeichert werden, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist, und entsprechende Löschkonzepte implementieren. Der Datenschutzbeauftragte berät und unterstützt dabei, die gesetzlichen und betrieblichen Anforderungen umzusetzen, aber die letztendliche Verantwortung trägt die Unternehmensleitung. Oft arbeiten Datenschutzbeauftragte, IT-Abteilung, Fachabteilungen und ggf. die Rechtsabteilung gemeinsam an der Festlegung und Umsetzung von Löschfristen.

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