Ob die Desinfektion, der Transport und die Datenlöschung von medizintechnischen Geräten nach einer Entleihe als Auftragsverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt, h&... [mehr]
Ob die Desinfektion und der Transport von medizintechnischen Geräten nach einer Entleihe als Auftragsverarbeitung im Sinne der DSGVO gilt, hängt davon ab, ob und in welchem Umfang personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden. **Grundlagen:** - **Auftragsverarbeitung** nach Art. 4 Nr. 8 und Art. 28 DSGVO liegt vor, wenn ein Dienstleister (Auftragsverarbeiter) personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen verarbeitet. - **Personenbezogene Daten** sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. **Konkret zu deiner Frage:** 1. **Desinfektion und Transport als reine Sachleistungen:** Werden die Geräte lediglich gereinigt, desinfiziert und transportiert, ohne dass dabei auf gespeicherte personenbezogene Daten zugegriffen wird (z.B. weil die Geräte keine Daten enthalten oder diese vorab gelöscht wurden), liegt in der Regel **keine Auftragsverarbeitung** vor. Es handelt sich dann um eine Dienstleistung ohne Datenverarbeitung. 2. **Geräte enthalten personenbezogene Daten:** Befinden sich auf den Geräten noch personenbezogene Daten (z.B. Patientendaten auf Speichermedien, Protokollen, Bilddaten), und besteht die Möglichkeit, dass der Dienstleister im Rahmen der Desinfektion oder des Transports auf diese Daten zugreifen kann oder sie verarbeitet (z.B. durch Auslesen, Kopieren, Löschen), dann handelt es sich **sehr wahrscheinlich um eine Auftragsverarbeitung**. In diesem Fall muss ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen werden. 3. **Praktische Empfehlung:** In der Praxis wird empfohlen, vor der Übergabe an externe Dienstleister sicherzustellen, dass keine personenbezogenen Daten mehr auf den Geräten vorhanden sind (z.B. durch Löschung oder Rücksetzung auf Werkseinstellungen). So kann eine Auftragsverarbeitung vermieden werden. **Fazit:** Ob eine Auftragsverarbeitung vorliegt, hängt davon ab, ob der Dienstleister im Rahmen der Desinfektion und des Transports tatsächlich mit personenbezogenen Daten in Berührung kommt oder diese verarbeitet. Ist das der Fall, ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung erforderlich. Andernfalls handelt es sich um eine reine Sachleistung ohne Bezug zur DSGVO. **Weitere Informationen zur Auftragsverarbeitung findest du z.B. bei der [Datenschutzkonferenz](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/2018_12_05_auftragsverarbeitung.pdf).**
Ob die Desinfektion, der Transport und die Datenlöschung von medizintechnischen Geräten nach einer Entleihe als Auftragsverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt, h&... [mehr]
Ob die Inanspruchnahme von Leistungen, bei denen ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann, eine Auftragsverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dar... [mehr]
Ob eine Auftragsverarbeitung im Sinne der DSGVO (§ 28 DSGVO) vorliegt, hängt davon ab, in welcher Rolle die externe Vertriebsagentur die personenbezogenen Daten verarbeitet: **Auftragsverar... [mehr]
Der reine Transport eines medizintechnischen Geräts, auf dem sich personenbezogene Daten befinden, stellt in der Regel **keine Auftragsverarbeitung** im Sinne von Art. 4 Nr. 8 und Art. 28 DSGVO d... [mehr]
Der reine Transport eines medizintechnischen Geräts, auf dem sich personenbezogene Daten befinden, stellt in der Regel **keine Auftragsverarbeitung** im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSG... [mehr]
In einem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bezeichnet der Begriff "interne Empfänger" in der Regel Personen oder Abteilungen innerhalb des Unternehmens des Auftragsverarbeiters, die Zu... [mehr]
Wenn ein Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter in einem Drittland (außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, EWR) einsetzt, sind nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)... [mehr]
Um echte Unter-Auftragsverarbeiter (Subunternehmer im Sinne der DSGVO) zu erkennen, sind folgende Informationen entscheidend: 1. **Art der Dienstleistung:** Der Unter-Auftragsverarbeiter muss tats&au... [mehr]
Die azrecorder App (auch bekannt als AZ Screen Recorder) ist eine beliebte Anwendung zum Aufzeichnen von Bildschirminhalten auf Android-Geräten. Beim Thema Datenschutz gibt es einige wichtige Pun... [mehr]
Die Teilnahme eines Interimmanagers an einem Bewerbungsgespräch ist aus datenschutzrechtlicher Sicht grundsätzlich zulässig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Nach der D... [mehr]