Ob die Inanspruchnahme von Leistungen, bei denen ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann, eine Auftragsverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dar... [mehr]
Die azrecorder App (auch bekannt als AZ Screen Recorder) ist eine beliebte Anwendung zum Aufzeichnen von Bildschirminhalten auf Android-Geräten. Beim Thema Datenschutz gibt es einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Berechtigungen:** Die App benötigt verschiedene Berechtigungen, z. B. Zugriff auf den Speicher, das Mikrofon und ggf. die Kamera. Diese Berechtigungen sind notwendig, um Bildschirmaufnahmen zu speichern und Ton aufzuzeichnen. 2. **Datenspeicherung:** Laut den Angaben des Entwicklers werden die aufgezeichneten Videos lokal auf dem Gerät gespeichert. Es erfolgt keine automatische Übertragung der Aufnahmen an Server des Anbieters. 3. **Datenerhebung:** Die App kann laut Datenschutzerklärung (siehe [Google Play Store – Datenschutz](https://play.google.com/store/apps/details?id=com.hecorat.screenrecorder.free&hl=de&gl=US)) bestimmte Nutzungsdaten und Diagnosedaten erfassen, um die App zu verbessern oder Fehler zu beheben. Dazu können Geräteinformationen, App-Nutzungsstatistiken und Absturzberichte gehören. 4. **Werbung und Drittanbieter:** Die kostenlose Version der App blendet Werbung ein. Dabei können Drittanbieter (z. B. Werbenetzwerke) Daten wie Gerätekennungen oder Standortinformationen erfassen, um personalisierte Werbung anzuzeigen. 5. **Datenschutzbestimmungen:** Die vollständigen Datenschutzrichtlinien findest du auf der [offiziellen Website des Entwicklers](https://az-screen-recorder.com/privacy-policy/) oder im Google Play Store unter dem Abschnitt „Datenschutz“. **Fazit:** Die azrecorder App speichert deine Aufnahmen lokal und erhebt laut eigenen Angaben keine sensiblen personenbezogenen Daten ohne deine Zustimmung. Allerdings werden durch Werbung und Analyse-Tools gewisse Nutzungsdaten erfasst. Es empfiehlt sich, die Datenschutzbestimmungen sorgfältig zu lesen und die Berechtigungen der App regelmäßig zu überprüfen. Weitere Informationen findest du direkt beim [Entwickler](https://az-screen-recorder.com/) und im [Google Play Store](https://play.google.com/store/apps/details?id=com.hecorat.screenrecorder.free&hl=de&gl=US).
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Die Teilnahme eines Interimmanagers an einem Bewerbungsgespräch ist aus datenschutzrechtlicher Sicht grundsätzlich zulässig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Nach der D... [mehr]
Ob die Desinfektion, der Transport und die Datenlöschung von medizintechnischen Geräten nach einer Entleihe als Auftragsverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt, h&... [mehr]
Ob die Desinfektion und der Transport von medizintechnischen Geräten nach einer Entleihe als Auftragsverarbeitung im Sinne der DSGVO gilt, hängt davon ab, ob und in welchem Umfang personenbe... [mehr]
Um QR-Codes datenschutzkonform für eine Behörde zu generieren, sollten folgende Punkte beachtet werden: 1. **Keine sensiblen Daten im QR-Code speichern:** Im QR-Code sollten keine pers... [mehr]
Allgemeine Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOM) geben Auskunft darüber, wie ein Unternehmen den Schutz personenbezogener Daten sicherstellt. Sie sind ein zentraler Bestandteil de... [mehr]
Ja, die Staatsangehörigkeit gilt als ein besonderes personenbezogenes Datum im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO sind besondere Kategorien personenbezogener... [mehr]
Für das Jahr 2026 sollten Datenschutzstrategien einer Datenschutzabteilung sowohl aktuelle als auch absehbare technologische, rechtliche und gesellschaftliche Entwicklungen berücksichtigen.... [mehr]
Ob eine Auftragsverarbeitung im Sinne der DSGVO (§ 28 DSGVO) vorliegt, hängt davon ab, in welcher Rolle die externe Vertriebsagentur die personenbezogenen Daten verarbeitet: **Auftragsverar... [mehr]
Artikel 25 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt das Prinzip „Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen“ („Privacy by Design&ldqu... [mehr]