Der reine Transport eines medizintechnischen Geräts, auf dem sich personenbezogene Daten befinden, stellt in der Regel **keine Auftragsverarbeitung** im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSG... [mehr]
Der reine Transport eines medizintechnischen Geräts, auf dem sich personenbezogene Daten befinden, stellt in der Regel **keine Auftragsverarbeitung** im Sinne von Art. 4 Nr. 8 und Art. 28 DSGVO dar – unabhängig davon, ob das Gerät versiegelt ist oder nicht. **Begründung:** - **Auftragsverarbeitung** liegt vor, wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen verarbeitet (z.B. speichert, verändert, löscht). - Beim reinen Transport wird das Gerät lediglich von A nach B befördert, ohne dass der Transporteur aktiv auf die Daten zugreift oder sie verarbeitet. - Das Fehlen einer Versiegelung ändert daran grundsätzlich nichts. Allerdings erhöht es das Risiko eines unbefugten Zugriffs, was datenschutzrechtlich zu berücksichtigen ist (Stichwort: technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO). **Wichtig:** Sollte der Transporteur jedoch die Möglichkeit haben, auf die Daten zuzugreifen (z.B. weil das Gerät nicht verschlüsselt oder nicht versiegelt ist), kann dies ein Risiko darstellen. In diesem Fall ist zu prüfen, ob zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind (z.B. Verschlüsselung, vertragliche Regelungen). **Fazit:** Der Transport selbst ist keine Auftragsverarbeitung, solange keine Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO erfolgt. Die Sicherheit der Daten muss aber dennoch gewährleistet sein. Weitere Informationen zur Auftragsverarbeitung findest du z.B. bei der [Datenschutzkonferenz](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/2018_12_05_auslegung_auftragsverarbeitung.pdf).
Der reine Transport eines medizintechnischen Geräts, auf dem sich personenbezogene Daten befinden, stellt in der Regel **keine Auftragsverarbeitung** im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSG... [mehr]
Ob die Desinfektion, der Transport und die Datenlöschung von medizintechnischen Geräten nach einer Entleihe als Auftragsverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt, h&... [mehr]
Ob die Desinfektion und der Transport von medizintechnischen Geräten nach einer Entleihe als Auftragsverarbeitung im Sinne der DSGVO gilt, hängt davon ab, ob und in welchem Umfang personenbe... [mehr]
Ob die Desinfektion und der Transport von medizintechnischen Geräten eine Auftragsverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstellen, hängt davon ab, ob und in welchem... [mehr]
Ob die Inanspruchnahme von Leistungen, bei denen ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann, eine Auftragsverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dar... [mehr]
Ob die Bewirtschaftung einer Demoflotte als Auftragsverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt, hängt davon ab, wie und in welchem Umfang personenbezogene Daten verarbeite... [mehr]
Typische Daten, die bei der Erbringung von Vertriebs- und Akquisedienstleistungen durch einen Auftragsverarbeiter verarbeitet werden, sind: 1. **Kontaktdaten** - Name, Vorname - Adresse... [mehr]
Der typische Auftragsgegenstand bei der Erbringung von Vertriebs- und Akquisedienstleistungen durch einen Auftragsverarbeiter ist die Verarbeitung personenbezogener Daten potenzieller oder bestehender... [mehr]
Ob eine Auftragsverarbeitung im Sinne der DSGVO (§ 28 DSGVO) vorliegt, hängt davon ab, in welcher Rolle die externe Vertriebsagentur die personenbezogenen Daten verarbeitet: **Auftragsverar... [mehr]
Ja, die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) von Cloud-Unterauftragsverarbeitern sollten geprüft werden. Nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO ist der Auftragsverarbeiter verpflichtet, bei... [mehr]