Ob eine Dienstleistung mit Telefonnummernvalidierung eine Auftragsverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist, hängt davon ab, wie die Dienstleistung ausgestaltet ist und we... [mehr]
Ob die Bewirtschaftung einer Demoflotte als Auftragsverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt, hängt davon ab, wie und in welchem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet werden und wer die Verantwortung für diese Daten trägt. **Auftragsverarbeitung** liegt gemäß Art. 4 Nr. 8 und Art. 28 DSGVO dann vor, wenn ein Unternehmen (der „Auftraggeber“ oder „Verantwortliche“) einen externen Dienstleister (den „Auftragsverarbeiter“) damit beauftragt, personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen zu verarbeiten. **Entscheidende Kriterien:** - Werden im Rahmen der Bewirtschaftung personenbezogene Daten (z. B. von Fahrern, Nutzern, Kunden) verarbeitet? - Erfolgt die Verarbeitung ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen? - Hat der Dienstleister keinen eigenen Entscheidungsspielraum über die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung? **Beispiel:** - Wenn ein Autohaus einem externen Dienstleister die Verwaltung seiner Demoflotte überträgt und dieser dabei Zugriff auf personenbezogene Daten (z. B. Fahrerdaten, Buchungsdaten) erhält und diese ausschließlich nach Weisung des Autohauses verarbeitet, handelt es sich in der Regel um eine Auftragsverarbeitung. - Wenn der Dienstleister jedoch eigene Zwecke verfolgt (z. B. eigene Marketingaktionen mit den Daten durchführt), ist er selbst Verantwortlicher und keine Auftragsverarbeitung liegt vor. **Fazit:** Die Bewirtschaftung der Demoflotte ist dann eine Auftragsverarbeitung, wenn der Dienstleister personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen verarbeitet. In diesem Fall ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO erforderlich. Weitere Informationen zur Auftragsverarbeitung findest du z. B. bei der [Datenschutzkonferenz](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/2018_12_05_auslegung_auftragsverarbeitung.pdf).
Ob eine Dienstleistung mit Telefonnummernvalidierung eine Auftragsverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist, hängt davon ab, wie die Dienstleistung ausgestaltet ist und we... [mehr]
Ein DSGVO-Auftragskataster (auch Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO genannt) muss bestimmte Angaben enthalten, um den Anforderungen der-Grundver (DSGVO zu entsprechen. Fo... [mehr]
Ob die Inanspruchnahme von Leistungen, bei denen ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann, eine Auftragsverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dar... [mehr]
Ob die Desinfektion, der Transport und die Datenlöschung von medizintechnischen Geräten nach einer Entleihe als Auftragsverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt, h&... [mehr]
Ob die Desinfektion und der Transport von medizintechnischen Geräten nach einer Entleihe als Auftragsverarbeitung im Sinne der DSGVO gilt, hängt davon ab, ob und in welchem Umfang personenbe... [mehr]
Ob die Desinfektion und der Transport von medizintechnischen Geräten eine Auftragsverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstellen, hängt davon ab, ob und in welchem... [mehr]
Ob ein Neutrovendor als Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt, hängt davon ab, welche Rolle das Unternehmen im konkreten Fall einnimmt. **Definition Aufverarb... [mehr]
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besteht keine ausdrückliche Pflicht, Löschprotokolle zu führen. Allerdings ergibt sich aus den Rechenschafts- und Nachweispflichten gemä... [mehr]
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besteht grundsätzlich die Pflicht, personenbezogene Daten zu löschen, sobald der Zweck der Verarbeitung entfällt oder eine andere Lösch... [mehr]
Typische Daten, die bei der Erbringung von Vertriebs- und Akquisedienstleistungen durch einen Auftragsverarbeiter verarbeitet werden, sind: 1. **Kontaktdaten** - Name, Vorname - Adresse... [mehr]