Der reine Transport eines medizintechnischen Geräts, auf dem sich personenbezogene Daten befinden, stellt in der Regel **keine Auftragsverarbeitung** im Sinne von Art. 4 Nr. 8 und Art. 28 DSGVO d... [mehr]
Der reine Transport eines medizintechnischen Geräts, auf dem sich personenbezogene Daten befinden, stellt in der Regel **keine Auftragsverarbeitung** im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dar. **Begründung:** Eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO liegt vor, wenn ein Dienstleister im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen personenbezogene Daten verarbeitet. Beim Transport wird das Gerät (und damit die Daten) lediglich physisch befördert, ohne dass der Transporteur selbst auf die Daten zugreift oder sie verarbeitet (z.B. einliest, speichert, verändert oder löscht). **Wichtig:** - Der Transporteur darf keinen Zugriff auf die Daten nehmen. - Es müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um die Daten während des Transports zu schützen (z.B. Verschlüsselung, versiegelte Verpackung). **Ausnahme:** Sollte der Transporteur im Rahmen des Transports tatsächlich Zugriff auf die Daten erhalten oder diese in irgendeiner Form verarbeiten (z.B. zur Wartung, Reparatur, Auslesen der Daten), wäre eine Auftragsverarbeitung gegeben und ein entsprechender Vertrag nach Art. 28 DSGVO erforderlich. **Fazit:** Solange der Transporteur keinen Zugriff auf die Daten hat und diese nicht verarbeitet, handelt es sich nicht um eine Auftragsverarbeitung. Es ist jedoch ratsam, dies im Einzelfall zu prüfen und die Schutzmaßnahmen zu dokumentieren. Weitere Informationen zur Auftragsverarbeitung findest du z.B. bei der [Datenschutzkonferenz](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/2018_12_05_auftragsverarbeitung.pdf).
Der reine Transport eines medizintechnischen Geräts, auf dem sich personenbezogene Daten befinden, stellt in der Regel **keine Auftragsverarbeitung** im Sinne von Art. 4 Nr. 8 und Art. 28 DSGVO d... [mehr]
Ob die Desinfektion, der Transport und die Datenlöschung von medizintechnischen Geräten nach einer Entleihe als Auftragsverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt, h&... [mehr]
Ob die Desinfektion und der Transport von medizintechnischen Geräten nach einer Entleihe als Auftragsverarbeitung im Sinne der DSGVO gilt, hängt davon ab, ob und in welchem Umfang personenbe... [mehr]
Ob die Desinfektion und der Transport von medizintechnischen Geräten eine Auftragsverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstellen, hängt davon ab, ob und in welchem... [mehr]
Ob die Inanspruchnahme von Leistungen, bei denen ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann, eine Auftragsverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dar... [mehr]
Ob die Bewirtschaftung einer Demoflotte als Auftragsverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt, hängt davon ab, wie und in welchem Umfang personenbezogene Daten verarbeite... [mehr]
Typische Daten, die bei der Erbringung von Vertriebs- und Akquisedienstleistungen durch einen Auftragsverarbeiter verarbeitet werden, sind: 1. **Kontaktdaten** - Name, Vorname - Adresse... [mehr]
Der typische Auftragsgegenstand bei der Erbringung von Vertriebs- und Akquisedienstleistungen durch einen Auftragsverarbeiter ist die Verarbeitung personenbezogener Daten potenzieller oder bestehender... [mehr]
Ob eine Auftragsverarbeitung im Sinne der DSGVO (§ 28 DSGVO) vorliegt, hängt davon ab, in welcher Rolle die externe Vertriebsagentur die personenbezogenen Daten verarbeitet: **Auftragsverar... [mehr]
Ja, die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) von Cloud-Unterauftragsverarbeitern sollten geprüft werden. Nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO ist der Auftragsverarbeiter verpflichtet, bei... [mehr]