Für die Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses gemäß Art. 30 DSGVO können folgende Arbeitspakete sinnvoll sein: 1. **Projektvorbereitung und Zieldefinition** - Verantwor... [mehr]
Die Durchführung und die Bereitstellung von Verarbeitungstätigkeiten sind aus datenschutzrechtlicher Sicht unterschiedliche Rollen. **Durchführung von Verarbeitungstätigkeiten** bedeutet, dass eine Partei (z. B. ein Unternehmen oder ein Dienstleister) tatsächlich personenbezogene Daten verarbeitet – also erhebt, speichert, verändert, übermittelt oder löscht. Wer die Verarbeitung durchführt, ist entweder **Verantwortlicher** oder **Auftragsverarbeiter** im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). **Bereitstellung von Verarbeitungstätigkeiten** ist kein fest definierter Begriff in der DSGVO, wird aber oft so verstanden, dass eine Partei die Infrastruktur, Software oder Plattform zur Verfügung stellt, mit der andere dann personenbezogene Daten verarbeiten können. Wer lediglich die technische Möglichkeit zur Verarbeitung bereitstellt, ohne selbst über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung zu entscheiden, ist in der Regel **Auftragsverarbeiter**. **Fazit:** - Wer die Verarbeitung **durchführt** und über Zwecke und Mittel entscheidet, ist **Verantwortlicher**. - Wer die Verarbeitung **durchführt**, aber im Auftrag und nach Weisung eines anderen, ist **Auftragsverarbeiter**. - Wer nur die technische **Bereitstellung** ermöglicht, ist meist **Auftragsverarbeiter**, kann aber im Einzelfall auch Verantwortlicher sein, wenn er eigene Zwecke verfolgt. Die Rollen sind also unterschiedlich und hängen davon ab, wer über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet und wie die tatsächliche Tätigkeit ausgestaltet ist. Weitere Informationen findest du direkt bei der [Datenschutzkonferenz](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/) oder im [Text der DSGVO](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679).
Für die Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses gemäß Art. 30 DSGVO können folgende Arbeitspakete sinnvoll sein: 1. **Projektvorbereitung und Zieldefinition** - Verantwor... [mehr]
In einem Unternehmen ist in der Regel der Verantwortliche für den Datenschutz, also der Datenschutzbeauftragte (DSB), für die Festlegung und Überwachung von Löschfristen zustä... [mehr]
Ein Datenschutzkonzept ist nicht mit einem Sicherheitskonzept gleichzustellen, auch wenn beide eng miteinander verbunden sind. **Datenschutzkonzept:** Ein Datenschutzkonzept beschreibt Maßnah... [mehr]
Der IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet einen umfassenden Rahmen für Informationssicherheit in Organisationen. Er enthält viele Maß... [mehr]
IT-Sicherheit selbst ist keine Verarbeitungstätigkeit im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einestätigkeit beschreibt einen Vorgang oder eine Reihe von Vorgängen im Zusammen... [mehr]
Ja, im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kann die Beschaffung als Verarbeitungstätigkeit gelten, sofern dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden. **Begründung:** Die D... [mehr]
Die Abfrage von personenbezogenen Daten wie Vorname, Nachname, E-Mail, dienstliche Telefonnummer, Firma, Postanschrift, Land, Branche und Jobfunktion im Rahmen der Leadqualifizierung ist grundsät... [mehr]
Nein, ein Verfahrensverzeichnis und ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten nach DSGVO sind nicht exakt das Gleiche, werden aber oft synonym verwendet. **Hintergrund:** - Das „Verfa... [mehr]
Ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist ein zentrales Dokumentationsinstrument für Unternehmen und Organisationen, die personenbez... [mehr]
In einem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bezeichnet der Begriff "interne Empfänger" in der Regel Personen oder Abteilungen innerhalb des Unternehmens des Auftragsverarbeiters, die Zu... [mehr]