Die Begriffe „Verarbeitungsbefugter“, „Unterstellter“ und „Auftragsverarbeiter“ stammen aus dem Datenschutzrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der Datenschutz-G... [mehr]
Die Durchführung und die Bereitstellung von Verarbeitungstätigkeiten sind aus datenschutzrechtlicher Sicht unterschiedliche Rollen. **Durchführung von Verarbeitungstätigkeiten** bedeutet, dass eine Partei (z. B. ein Unternehmen oder ein Dienstleister) tatsächlich personenbezogene Daten verarbeitet – also erhebt, speichert, verändert, übermittelt oder löscht. Wer die Verarbeitung durchführt, ist entweder **Verantwortlicher** oder **Auftragsverarbeiter** im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). **Bereitstellung von Verarbeitungstätigkeiten** ist kein fest definierter Begriff in der DSGVO, wird aber oft so verstanden, dass eine Partei die Infrastruktur, Software oder Plattform zur Verfügung stellt, mit der andere dann personenbezogene Daten verarbeiten können. Wer lediglich die technische Möglichkeit zur Verarbeitung bereitstellt, ohne selbst über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung zu entscheiden, ist in der Regel **Auftragsverarbeiter**. **Fazit:** - Wer die Verarbeitung **durchführt** und über Zwecke und Mittel entscheidet, ist **Verantwortlicher**. - Wer die Verarbeitung **durchführt**, aber im Auftrag und nach Weisung eines anderen, ist **Auftragsverarbeiter**. - Wer nur die technische **Bereitstellung** ermöglicht, ist meist **Auftragsverarbeiter**, kann aber im Einzelfall auch Verantwortlicher sein, wenn er eigene Zwecke verfolgt. Die Rollen sind also unterschiedlich und hängen davon ab, wer über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet und wie die tatsächliche Tätigkeit ausgestaltet ist. Weitere Informationen findest du direkt bei der [Datenschutzkonferenz](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/) oder im [Text der DSGVO](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679).
Die Begriffe „Verarbeitungsbefugter“, „Unterstellter“ und „Auftragsverarbeiter“ stammen aus dem Datenschutzrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der Datenschutz-G... [mehr]
Nein, bei der Erhebung von Verarbeitungstätigkeiten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geht es nicht nur um systemgestützte (also elektronische) Verarbeitung. Die DSGVO erfasst... [mehr]
Nein, der Datenschutz allein verpflichtet nicht dazu, intime Beobachtungen wie das Sehen des Penis im Arbeitsrahmen zu verschweigen. Datenschutzgesetze, wie die DSGVO, regeln in erster Linie den Umgan... [mehr]
Der Datenschutz im rechtlichen Sinne bezieht sich auf den Schutz personenbezogener Daten, also Informationen, die sich auf eine identifizierbare Person beziehen. Das bloße Beobachten oder Wahrne... [mehr]
Nein, andere Nutzer sehen nicht, von wo du deine Frage gestellt hast. Deine Standortdaten oder persönliche Informationen werden auf frage.de nicht öffentlich angezeigt. Nur du und das System... [mehr]
Wenn Daten in Bosnien verarbeitet werden, sind mehrere rechtliche und organisatorische Aspekte zu beachten: 1. **Datenschutzrechtliche Vorschriften in Bosnien:** Bosnien und Herzegowina hat eige... [mehr]
Ja, eine handschriftliche Unterschrift gilt als besonderes personenbezogenes Datum im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wenn sie Rückschlüsse auf besondere Kategorien personenbe... [mehr]
Ja, Bewerberdaten gelten als sensible Daten. Sie enthalten in der Regel personenbezogene Informationen wie Name, Adresse, Kontaktdaten, Lebenslauf, Zeugnisse und oft auch Angaben zu Gesundheit, Religi... [mehr]
Die Meldung eines Datenschutzbeauftragten an die zuständige Aufsichtsbehörde für Mecklenburg-Vorpommern erfolgt in der Regel online über ein bereitgestelltes Meldeformular. **Vorg... [mehr]
Nein, frage.de oder die dahinterstehenden Betreiber kontrollieren dich nicht. Deine Fragen und Eingaben werden verarbeitet, um passende Antworten zu generieren, aber es findet keine Überwachung o... [mehr]