Ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist ein zentrales Dokumentationsinstrument für Unternehmen und Organisationen, die personenbez... [mehr]
Für die Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses gemäß Art. 30 DSGVO können folgende Arbeitspakete sinnvoll sein: 1. **Projektvorbereitung und Zieldefinition** - Verantwortlichkeiten festlegen - Ziele und Umfang des Verzeichnisses definieren 2. **Informationssammlung** - Erhebung aller Geschäftsprozesse, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden - Identifikation der verantwortlichen Abteilungen und Ansprechpartner 3. **Prozesserhebung und -dokumentation** - Detaillierte Erfassung der einzelnen Verarbeitungstätigkeiten (Zweck, Kategorien betroffener Personen und Daten, Empfänger, Übermittlungen in Drittländer, Löschfristen, technische und organisatorische Maßnahmen) - Nutzung von Fragebögen oder Interviews zur Datenerhebung 4. **Strukturierung und Erstellung des Verzeichnisses** - Zusammenführung und Strukturierung der gesammelten Informationen - Erstellung des Verzeichnisses in der geforderten Form (z. B. Excel, spezielle Software) 5. **Abstimmung und Validierung** - Überprüfung der Inhalte mit den Fachabteilungen - Korrekturen und Ergänzungen einarbeiten 6. **Freigabe und Dokumentation** - Endgültige Freigabe durch die verantwortliche Stelle (z. B. Datenschutzbeauftragter) - Ablage und Sicherstellung der Verfügbarkeit für Aufsichtsbehörden 7. **Schulung und Sensibilisierung** - Information und Schulung der Mitarbeitenden über das Verarbeitungsverzeichnis und deren Mitwirkungspflichten 8. **Regelmäßige Aktualisierung** - Festlegung eines Prozesses zur regelmäßigen Überprüfung und Aktualisierung des Verzeichnisses Diese Arbeitspakete können je nach Unternehmensgröße und Komplexität angepasst werden.
Ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist ein zentrales Dokumentationsinstrument für Unternehmen und Organisationen, die personenbez... [mehr]
Eine Verarbeitungstätigkeit nach DSGVO bezeichnet jeden Vorgang oder jede Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, unabhängig davon, ob sie mit oder ohne Hilfe automatisier... [mehr]
Hier sind einige einfache Ja/Nein-Fragen zum DSGVO-Datenlebenszyklus: 1. Werden personenbezogene Daten erhoben? 2. Werden die betroffenen Personen über die Datenerhebung informiert? 3. Gibt es e... [mehr]
Miro hat Maßnahmen ergriffen, um die Anforderungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu erfüllen. Dazu gehören: 1. **Datenverarbeitung**: Miro informiert die Nu... [mehr]
Ein Kooperationsverfahren im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezieht sich auf die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Datenschutzbehörden der EU, insbesondere wenn es um grenz&uum... [mehr]
In Deutschland ist die zuständige Aufsichtsbehörde für Datenschutzfragen in der Regel die Landesdatenschutzbehörde des jeweiligen Bundeslandes. Für spezifische Anliegen oder B... [mehr]
Ein gemeinsamer Verantwortlicher im Sinne der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) liegt vor, wenn zwei oder mehr Parteien gemeinsam die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten festl... [mehr]
Die Durchführung und die Bereitstellung von Verarbeitungstätigkeiten sind aus datenschutzrechtlicher Sicht unterschiedliche Rollen. **Durchführung von Verarbeitungstätigkeiten** b... [mehr]
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt für Unternehmen in der EU unabhängig davon, wo die betroffene Person lebt oder ihren gewöhnlich... [mehr]
In einem Unternehmen ist in der Regel der Verantwortliche für den Datenschutz, also der Datenschutzbeauftragte (DSB), für die Festlegung und Überwachung von Löschfristen zustä... [mehr]