Welche Arbeitspakete sind zur Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses erforderlich?

Antwort

Für die Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses gemäß Art. 30 DSGVO können folgende Arbeitspakete sinnvoll sein: 1. **Projektvorbereitung und Zieldefinition** - Verantwortlichkeiten festlegen - Ziele und Umfang des Verzeichnisses definieren 2. **Informationssammlung** - Erhebung aller Geschäftsprozesse, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden - Identifikation der verantwortlichen Abteilungen und Ansprechpartner 3. **Prozesserhebung und -dokumentation** - Detaillierte Erfassung der einzelnen Verarbeitungstätigkeiten (Zweck, Kategorien betroffener Personen und Daten, Empfänger, Übermittlungen in Drittländer, Löschfristen, technische und organisatorische Maßnahmen) - Nutzung von Fragebögen oder Interviews zur Datenerhebung 4. **Strukturierung und Erstellung des Verzeichnisses** - Zusammenführung und Strukturierung der gesammelten Informationen - Erstellung des Verzeichnisses in der geforderten Form (z. B. Excel, spezielle Software) 5. **Abstimmung und Validierung** - Überprüfung der Inhalte mit den Fachabteilungen - Korrekturen und Ergänzungen einarbeiten 6. **Freigabe und Dokumentation** - Endgültige Freigabe durch die verantwortliche Stelle (z. B. Datenschutzbeauftragter) - Ablage und Sicherstellung der Verfügbarkeit für Aufsichtsbehörden 7. **Schulung und Sensibilisierung** - Information und Schulung der Mitarbeitenden über das Verarbeitungsverzeichnis und deren Mitwirkungspflichten 8. **Regelmäßige Aktualisierung** - Festlegung eines Prozesses zur regelmäßigen Überprüfung und Aktualisierung des Verzeichnisses Diese Arbeitspakete können je nach Unternehmensgröße und Komplexität angepasst werden.

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