Ob Distributoren als Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten, hängt von ihrer konkreten Rolle und den verarbeiteten Daten ab. **Definitionen nach DSGVO:** - *... [mehr]
Ob ein Whistleblower-Anbieter als Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt, hängt davon ab, wie die Dienstleistung ausgestaltet ist. **Grundsätzliches:** Ein Auftragsverarbeiter ist nach Art. 4 Nr. 8 DSGVO eine Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. Der Verantwortliche (z. B. ein Unternehmen, das ein Hinweisgebersystem einführt) entscheidet über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung. **Typischer Fall:** Ein externer Whistleblower-Anbieter stellt meist eine technische Plattform (z. B. ein Hinweisgebersystem) zur Verfügung und verarbeitet dabei personenbezogene Daten (z. B. Name des Hinweisgebers, beschuldigte Personen, Inhalte der Meldung) im Auftrag des Unternehmens. In diesem Fall ist der Anbieter in der Regel ein Auftragsverarbeiter, da er die Daten nur im Auftrag und nach Weisung des Unternehmens verarbeitet. **Ausnahme:** Handelt der Anbieter eigenverantwortlich, z. B. indem er selbst über die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet (etwa bei einer anonymen Ombudsstelle, die eigenständig Fälle prüft und entscheidet, ob und wie sie weitergeleitet werden), könnte er als (gemeinsamer) Verantwortlicher gelten. **Fazit:** In den meisten Fällen ist ein Whistleblower-Anbieter ein Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO. Es sollte jedoch immer im Einzelfall geprüft werden, wie die Rollenverteilung konkret ausgestaltet ist. Weitere Informationen: - [Art. 4 Nr. 8 DSGVO – Definition Auftragsverarbeiter](https://dsgvo-gesetz.de/art-4-dsgvo/) - [Hinweise der Datenschutzkonferenz zu Whistleblowing-Systemen (PDF)](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/2022_24_Whistleblowing.pdf)
Ob Distributoren als Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten, hängt von ihrer konkreten Rolle und den verarbeiteten Daten ab. **Definitionen nach DSGVO:** - *... [mehr]
Eine Datenverarbeitung im öffentlichen Dienst ist nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) rechtmäßig, wenn mindestens eine der in Art. 6 Abs. 1 DSGVO genannten Bedingungen erf&uum... [mehr]
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Einwilligung der Kunden im Maklerbüro insbesondere in folgenden Fällen und nach bestimmten Vorschriften erforderlich: **1. Artikel 6 DSG... [mehr]
Nachweise über die Bearbeitung von Anfragen auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung nach DSGVO werden in der Regel durch eine sorgfältige Dokumentation geführt. Die DSGVO verpflic... [mehr]
Ein DSGVO-Ordner dient dazu, bei Prüfungen durch Aufsichtsbehörden nachzuweisen, dass die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingehalten werden. Folgende Dokumente und Nac... [mehr]
Ja, das ist möglich und rechtlich zulässig. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat jede betroffene Person das Recht auf Auskunft darüber, ob und welche personenbezogenen Daten... [mehr]
Ja, auch Verarbeitungstätigkeiten, die nur gelegentlich oder alle paar Jahre durchgeführt werden, müssen im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO... [mehr]
Nach Art. 30 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) müssen grundsätzlich alle Verarbeitungstätigkeiten, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, in das sogenannte Verzeichnis v... [mehr]
Der Begriff „Verarbeitung“ im Sinne der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist in Art. 4 Nr. 2 DSGVO definiert. Verarbeitung bezeichnet jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren... [mehr]
Zur Erhebung einer Verarbeitungstätigkeit nach DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) werden typischerweise folgende Fragen gestellt, um die Anforderungen insbesondere aus Art. 30 DSGVO (Verzeichnis... [mehr]