Eine Stelle gilt als Auftragsverarbeiter gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wenn sie personenbezogene Daten im Auftrag eines Verantwortlichen verarbeitet. Die wichtigsten Merkma... [mehr]
Ob Distributoren als Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten, hängt von ihrer konkreten Rolle und den verarbeiteten Daten ab. **Definitionen nach DSGVO:** - **Auftragsverarbeiter** ist eine Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung eines Verantwortlichen verarbeitet (Art. 4 Nr. 8 DSGVO). - **Verantwortlicher** ist die Stelle, die über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet (Art. 4 Nr. 7 DSGVO). **Typische Rolle von Distributoren:** Distributoren sind in der Regel Unternehmen, die Produkte von Herstellern an Händler oder Endkunden weiterverkaufen. Sie handeln dabei meist im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. In diesem Zusammenhang verarbeiten sie Kundendaten für eigene Zwecke (z.B. zur Abwicklung von Bestellungen, Rechnungsstellung etc.). **Fazit:** - **In der Regel sind Distributoren keine Auftragsverarbeiter**, sondern selbst Verantwortliche, da sie über die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung entscheiden. - **Ausnahme:** Wenn ein Distributor im Einzelfall ausschließlich im Auftrag eines anderen Unternehmens personenbezogene Daten verarbeitet und dabei keine eigenen Zwecke verfolgt, könnte er als Auftragsverarbeiter gelten. Das ist aber im klassischen Distributionsgeschäft selten. **Weiterführende Informationen:** - [Art. 4 DSGVO – Begriffsbestimmungen](https://dsgvo-gesetz.de/art-4-dsgvo/) - [Auftragsverarbeitung nach DSGVO – IHK](https://www.ihk.de/berlin/produktmarken/beratung-service/recht-und-steuern/datenschutz/auftragsverarbeitung-4189642) **Zusammengefasst:** Distributoren sind in der Regel keine Auftragsverarbeiter, sondern Verantwortliche im Sinne der DSGVO.
Eine Stelle gilt als Auftragsverarbeiter gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wenn sie personenbezogene Daten im Auftrag eines Verantwortlichen verarbeitet. Die wichtigsten Merkma... [mehr]
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt für Unternehmen in der EU unabhängig davon, wo die betroffene Person lebt oder ihren gewöhnlich... [mehr]
Ob eine Dienstleistung mit Telefonnummernvalidierung eine Auftragsverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist, hängt davon ab, wie die Dienstleistung ausgestaltet ist und we... [mehr]
Ja, E-Mail ist im datenschutzrechtlichen Sinne eine Verarbeitungstätigkeit. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist jede Tätigkeit, bei der personenbezogene Daten erhoben, gespeiche... [mehr]
Das Trennkriterium für eine Verarbeitungstätigkeit nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezieht sich darauf, wie einzelne Verarbeitungsvorgänge voneinander abgegrenzt werden, um... [mehr]
Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezieht sich der Begriff „gleichartige Verarbeitungszwecke“ auf IT-Prozesse, die personenbezogene Daten zu ähnlichen oder identischen Zielen v... [mehr]
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht in Art. 6 Abs. 1 sechs zentrale Rechtsgrundlagen für die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Eine Verarbeitung ist nur da... [mehr]
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nennt verschiedene Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, legt aber keine abschließende Liste fest. Grundsätzlich versteht die DSGVO unter... [mehr]
Hier ist eine Checkliste, was Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz beachten sollten, um DSGVO-konform zu arbeiten: **Checkliste: DSGVO-konformes Arbeiten am Arbeitsplatz** 1. **Vertraulichkeit wahren**... [mehr]
Nein, ein Verfahrensverzeichnis und ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten nach DSGVO sind nicht exakt das Gleiche, werden aber oft synonym verwendet. **Hintergrund:** - Das „Verfa... [mehr]