Ob ein Whistleblower-Anbieter als Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt, hängt davon ab, wie die Dienstleistung ausgestaltet ist. **Grundsätzliches:** Ei... [mehr]
Ob Distributoren als Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten, hängt von ihrer konkreten Rolle und den verarbeiteten Daten ab. **Definitionen nach DSGVO:** - **Auftragsverarbeiter** ist eine Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung eines Verantwortlichen verarbeitet (Art. 4 Nr. 8 DSGVO). - **Verantwortlicher** ist die Stelle, die über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet (Art. 4 Nr. 7 DSGVO). **Typische Rolle von Distributoren:** Distributoren sind in der Regel Unternehmen, die Produkte von Herstellern an Händler oder Endkunden weiterverkaufen. Sie handeln dabei meist im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. In diesem Zusammenhang verarbeiten sie Kundendaten für eigene Zwecke (z.B. zur Abwicklung von Bestellungen, Rechnungsstellung etc.). **Fazit:** - **In der Regel sind Distributoren keine Auftragsverarbeiter**, sondern selbst Verantwortliche, da sie über die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung entscheiden. - **Ausnahme:** Wenn ein Distributor im Einzelfall ausschließlich im Auftrag eines anderen Unternehmens personenbezogene Daten verarbeitet und dabei keine eigenen Zwecke verfolgt, könnte er als Auftragsverarbeiter gelten. Das ist aber im klassischen Distributionsgeschäft selten. **Weiterführende Informationen:** - [Art. 4 DSGVO – Begriffsbestimmungen](https://dsgvo-gesetz.de/art-4-dsgvo/) - [Auftragsverarbeitung nach DSGVO – IHK](https://www.ihk.de/berlin/produktmarken/beratung-service/recht-und-steuern/datenschutz/auftragsverarbeitung-4189642) **Zusammengefasst:** Distributoren sind in der Regel keine Auftragsverarbeiter, sondern Verantwortliche im Sinne der DSGVO.
Ob ein Whistleblower-Anbieter als Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt, hängt davon ab, wie die Dienstleistung ausgestaltet ist. **Grundsätzliches:** Ei... [mehr]
Eine Datenverarbeitung im öffentlichen Dienst ist nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) rechtmäßig, wenn mindestens eine der in Art. 6 Abs. 1 DSGVO genannten Bedingungen erf&uum... [mehr]
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Einwilligung der Kunden im Maklerbüro insbesondere in folgenden Fällen und nach bestimmten Vorschriften erforderlich: **1. Artikel 6 DSG... [mehr]
Nachweise über die Bearbeitung von Anfragen auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung nach DSGVO werden in der Regel durch eine sorgfältige Dokumentation geführt. Die DSGVO verpflic... [mehr]
Ein DSGVO-Ordner dient dazu, bei Prüfungen durch Aufsichtsbehörden nachzuweisen, dass die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingehalten werden. Folgende Dokumente und Nac... [mehr]
Ja, das ist möglich und rechtlich zulässig. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat jede betroffene Person das Recht auf Auskunft darüber, ob und welche personenbezogenen Daten... [mehr]
Ja, auch Verarbeitungstätigkeiten, die nur gelegentlich oder alle paar Jahre durchgeführt werden, müssen im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO... [mehr]
Nach Art. 30 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) müssen grundsätzlich alle Verarbeitungstätigkeiten, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, in das sogenannte Verzeichnis v... [mehr]
Der Begriff „Verarbeitung“ im Sinne der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist in Art. 4 Nr. 2 DSGVO definiert. Verarbeitung bezeichnet jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren... [mehr]
Zur Erhebung einer Verarbeitungstätigkeit nach DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) werden typischerweise folgende Fragen gestellt, um die Anforderungen insbesondere aus Art. 30 DSGVO (Verzeichnis... [mehr]