Kann ein Kunde der Datenübermittlung an ein Inkassounternehmen widersprechen und gemäß DSGVO Auskunft zu den übermittelten Daten verlangen?

Antwort

Ja, das ist möglich und rechtlich zulässig. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat jede betroffene Person das Recht auf Auskunft darüber, ob und welche personenbezogenen Daten über sie verarbeitet oder an Dritte (wie z.B. ein Inkassounternehmen) übermittelt wurden (Art. 15 DSGVO). **Widerspruch gegen die Datenübermittlung:** Ein Kunde kann der Übermittlung seiner Daten an ein Inkassounternehmen widersprechen. Allerdings ist ein solcher Widerspruch nicht immer wirksam, wenn die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen des Unternehmens erforderlich ist (z.B. zur Durchsetzung offener Forderungen, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Der Widerspruch muss geprüft werden, kann aber die Übermittlung nicht grundsätzlich verhindern, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. **Auskunftsanspruch:** Der Kunde kann Auskunft verlangen, welche Daten an das Inkassounternehmen übermittelt wurden. Du bist verpflichtet, ihm mitzuteilen: - Welche personenbezogenen Daten übermittelt wurden, - an welches Inkassounternehmen die Daten übermittelt wurden, - zu welchem Zweck die Übermittlung erfolgte, - auf welcher Rechtsgrundlage die Übermittlung erfolgte. **Fazit:** Der Kunde kann also sowohl widersprechen (was aber nicht immer zur Unterlassung der Übermittlung führt) als auch eine DSGVO-Auskunft verlangen. Die Auskunft musst du erteilen. Weitere Informationen zur DSGVO findest du z.B. bei der [Datenschutzkonferenz](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/) oder beim [Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit](https://www.bfdi.bund.de/).

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