Nein, ein Verfahrensverzeichnis und ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten nach DSGVO sind nicht exakt das Gleiche, werden aber oft synonym verwendet. **Hintergrund:** - Das „Verfa... [mehr]
Die IT-Leitung ist in Unternehmen häufig für verschiedene Verarbeitungstätigkeiten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verantwortlich. Verarbeitungstätigkeiten sind alle Vorgänge im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, wie das Erheben, Speichern, Übermitteln, Löschen oder Auswerten dieser Daten. Typische Verarbeitungstätigkeiten der IT-Leitung nach DSGVO sind: 1. **Benutzer- und Zugriffsverwaltung** Verwaltung von Benutzerkonten, Passwörtern und Zugriffsrechten auf IT-Systeme, um sicherzustellen, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf personenbezogene Daten haben. 2. **Betrieb von IT-Systemen und Netzwerken** Betrieb und Wartung von Servern, Datenbanken, E-Mail-Systemen und anderen IT-Infrastrukturen, auf denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. 3. **Datensicherung und Backup** Durchführung und Verwaltung von Backups, um Datenverluste zu vermeiden und die Wiederherstellung personenbezogener Daten zu ermöglichen. 4. **IT-Support und Fehlerbehebung** Bearbeitung von Supportanfragen, bei denen personenbezogene Daten eingesehen oder verarbeitet werden können. 5. **Überwachung und Protokollierung** Einsatz von Monitoring- und Logging-Systemen zur Überwachung der IT-Infrastruktur, um Sicherheitsvorfälle zu erkennen und zu dokumentieren. 6. **Software- und Systemaktualisierungen** Durchführung von Updates und Patches, um Sicherheitslücken zu schließen und den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. 7. **Löschung und Vernichtung von Daten** Sicherstellung der datenschutzkonformen Löschung oder Vernichtung personenbezogener Daten, z. B. bei Aussonderung von Datenträgern. 8. **Verwaltung mobiler Geräte** Verwaltung und Absicherung von Laptops, Smartphones und anderen mobilen Endgeräten, auf denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. 9. **Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)** Umsetzung und Überwachung von Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten gemäß Art. 32 DSGVO. **Dokumentationspflicht:** Nach Art. 30 DSGVO muss die IT-Leitung (bzw. das Unternehmen) ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen, in dem alle relevanten Prozesse dokumentiert sind. **Beispiel für eine Verarbeitungstätigkeit im Verzeichnis:** - **Zweck:** Verwaltung von Benutzerkonten - **Kategorien betroffener Personen:** Mitarbeiter - **Kategorien personenbezogener Daten:** Name, Benutzername, E-Mail-Adresse, Zugriffsrechte - **Empfänger:** IT-Abteilung, ggf. externe IT-Dienstleister - **Löschfristen:** Nach Ausscheiden des Mitarbeiters, gemäß Löschkonzept - **Technische und organisatorische Maßnahmen:** Zugriffsbeschränkungen, Verschlüsselung, Protokollierung **Weitere Informationen:** - [DSGVO – Art. 30 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten](https://dsgvo-gesetz.de/art-30-dsgvo/) - [BfDI: Verarbeitungstätigkeiten](https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Themen/Verarbeitungstaetigkeiten/verarbeitungstaetigkeiten-node.html) Die konkrete Ausgestaltung hängt von der jeweiligen Organisation und den eingesetzten IT-Systemen ab.
Nein, ein Verfahrensverzeichnis und ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten nach DSGVO sind nicht exakt das Gleiche, werden aber oft synonym verwendet. **Hintergrund:** - Das „Verfa... [mehr]
Ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist ein zentrales Dokumentationsinstrument für Unternehmen und Organisationen, die personenbez... [mehr]
Beispiele für Verarbeitungstätigkeiten nach DSGVO sind: 1. **Personalverwaltung**: Erfassung und Verwaltung von Mitarbeiterdaten (z.B. Lohnabrechnung, Urlaubsverwaltung). 2. **Kundenverwalt... [mehr]
Nachweise über die Bearbeitung von Anfragen auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung nach DSGVO werden in der Regel durch eine sorgfältige Dokumentation geführt. Die DSGVO verpflic... [mehr]
Ein DSGVO-Ordner dient dazu, bei Prüfungen durch Aufsichtsbehörden nachzuweisen, dass die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingehalten werden. Folgende Dokumente und Nac... [mehr]
Ja, das ist möglich und rechtlich zulässig. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat jede betroffene Person das Recht auf Auskunft darüber, ob und welche personenbezogenen Daten... [mehr]
Ja, auch Verarbeitungstätigkeiten, die nur gelegentlich oder alle paar Jahre durchgeführt werden, müssen im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO... [mehr]
Nach Art. 30 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) müssen grundsätzlich alle Verarbeitungstätigkeiten, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, in das sogenannte Verzeichnis v... [mehr]
Der Begriff „Verarbeitung“ im Sinne der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist in Art. 4 Nr. 2 DSGVO definiert. Verarbeitung bezeichnet jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren... [mehr]
Nein, bei der Erhebung von Verarbeitungstätigkeiten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geht es nicht nur um systemgestützte (also elektronische) Verarbeitung. Die DSGVO erfasst... [mehr]