Wie ist der Urlaubsanspruch bei Kündigung geregelt?

Antwort

Der Urlaubsanspruch bei Kündigung richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in Deutschland. Grundsätzlich gilt: 1. **Anspruch auf vollen Jahresurlaub**: Wenn das Arbeitsverhältnis in der zweiten Jahreshälfte (nach dem 30. Juni) endet und der Arbeitnehmer mehr als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt war, besteht Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. 2. **Anspruch auf Teilurlaub**: Wenn das Arbeitsverhältnis in der ersten Jahreshälfte (bis zum 30. Juni) endet oder der Arbeitnehmer weniger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt war, besteht ein anteiliger Urlaubsanspruch. Dieser beträgt ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat der Beschäftigung. 3. **Abgeltung des Urlaubs**: Nicht genommener Urlaub muss bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Regel finanziell abgegolten werden. Es ist ratsam, den individuellen Arbeitsvertrag und mögliche tarifliche Regelungen zu prüfen, da diese zusätzliche Bestimmungen enthalten können. Weitere Informationen findest du im [Bundesurlaubsgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/).

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