Darf meine Chefin mir eine Weiterbildung während meines Urlaubs ansetzen?

Antwort

Deine Chefin darf dir grundsätzlich keine Termine für eine Weiterbildung in deinen bereits genehmigten Urlaub legen. Der Urlaub dient der Erholung und ist gesetzlich geschützt (§ 1 Bundesurlaubsgesetz). Bereits genehmigter Urlaub kann nur in absoluten Ausnahmefällen (z. B. bei dringenden betrieblichen Notfällen) widerrufen oder verschoben werden – und auch dann meist nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers und unter Erstattung eventuell entstandener Kosten. Wenn du also schon Urlaub genehmigt bekommen hast, darf deine Chefin in dieser Zeit keine verpflichtenden Termine für dich ansetzen. Sollte sie das dennoch tun, solltest du das Gespräch suchen und auf deinen genehmigten Urlaub hinweisen. Falls keine Einigung erzielt wird, kannst du dich an den Betriebsrat (falls vorhanden) oder eine Gewerkschaft wenden oder rechtlichen Rat einholen. Weitere Informationen findest du z. B. bei [DGB Rechtsschutz](https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/urlaub/themen/beitrag/ansicht/urlaub/urlaub-ist-urlaub-darf-der-arbeitgeber-den-urlaub-widerrufen/details/anzeige/) oder beim [Bundesministerium für Arbeit und Soziales](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Urlaub/urlaub.html).

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