Ob ein Arbeitnehmer im Rahmen eines Gestellungsvertrages bei einem Dritten tätig werden muss, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen und dem zugrundeliegenden Arbeitsverhältnis ab.... [mehr]
Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich während ihres Urlaubs nicht zur Arbeit herangezogen werden. Der Urlaub dient der Erholung (§ 1 Bundesurlaubsgesetz, BUrlG). Es gibt jedoch sehr seltene Ausnahmen, in denen ein Rückruf aus dem Urlaub rechtlich zulässig sein kann: **1. Dringende betriebliche Gründe:** Ein Rückruf ist nur dann erlaubt, wenn unvorhersehbare, außergewöhnliche betriebliche Notfälle eintreten, die ohne die Arbeitskraft des betreffenden Arbeitnehmers zu erheblichen Schäden für das Unternehmen führen würden. Beispiele sind etwa Naturkatastrophen, Großbrände, plötzlicher Ausfall einer großen Zahl von Mitarbeitern oder existenzbedrohende Situationen für den Betrieb. **2. Keine milderen Mittel:** Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass keine andere Möglichkeit besteht, die Situation zu bewältigen (z.B. durch andere Mitarbeiter, Zeitarbeit, externe Hilfe). **3. Zumutbarkeit für den Arbeitnehmer:** Der Rückruf muss für den Arbeitnehmer zumutbar sein. Bereits angetretene Reisen, gebuchte Flüge oder familiäre Verpflichtungen können einen Rückruf unzumutbar machen. **Wichtige Hinweise:** - Der Arbeitgeber muss die durch den Rückruf entstandenen Kosten (z.B. Stornogebühren, Umbuchungen) übernehmen. - Ein generelles „Widerrufsrecht“ des Arbeitgebers für bereits genehmigten Urlaub gibt es nicht. - Ein Rückruf ist nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig und darf nicht zur Regel werden. **Fazit:** Ein Rückruf aus dem Urlaub ist nur in extremen, unvorhersehbaren Notfällen und unter strengen Voraussetzungen erlaubt. In der Praxis kommt dies äußerst selten vor. In Zweifelsfällen empfiehlt sich eine rechtliche Beratung oder die Kontaktaufnahme mit dem Betriebsrat.
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Deine Chefin darf dir grundsätzlich keine Termine für eine Weiterbildung in deinen bereits genehmigten Urlaub legen. Der Urlaub dient der Erholung und ist gesetzlich geschützt (§ 1... [mehr]
Während einer Krankschreibung ist es grundsätzlich nicht möglich, Bildungsurlaub zu nehmen. Eine Krankschreibung bescheinigt, dass du arbeitsunfähig bist und dich erholen sollst. W... [mehr]
Ein Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 40 % hat in Deutschland **keinen besonderen Kündigungsschutz** nach dem Sozialgesetzbuch IX. Der besondere Kündigungsschutz gilt ers... [mehr]
Die Tarifvertragsparteien, die den Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter (BRTV) aushandeln und abschließen, sind: 1. **Arbeitgeberseite:** - **Arbeitgeberverband Deutscher... [mehr]
Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer gilt in Deutschland gemäß § 622 Abs. 1 BGB grundsätzlich eine Kündigungsfrist von **vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum... [mehr]
Grundsätzlich ist es in Deutschland nicht zulässig, Urlaub während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit (AU) auszuzahlen. Das Bundesurlaubsgesetz (§ 7 Abs. 4 BUrlG) sieht eine... [mehr]
In Hamburg haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf **fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr**. Bei Teilzeitbeschäftigten wird der Anspruch entsprechend der Arbeitszei... [mehr]
Grundsätzlich darfst du während deines Urlaubs einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, solange dadurch keine berechtigten Interessen deines (noch aktuellen) Arbeitgebers verletz... [mehr]
Ein Arbeitnehmer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, auf eine Kündigung des Arbeitgebers zu reagieren oder diese ausdrücklich zu bestätigen. Die Kündigung wird mit Zugang be... [mehr]