Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich während ihres Urlaubs nicht zur Arbeit herangezogen werden. Der Urlaub dient der Erholung (§ 1 Bundesurlaubsgesetz, BUrlG). Es gibt jedoch sehr se... [mehr]
Ob ein Arbeitnehmer im Rahmen eines Gestellungsvertrages bei einem Dritten tätig werden muss, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen und dem zugrundeliegenden Arbeitsverhältnis ab. Ein Gestellungsvertrag ist ein Vertrag, bei dem ein Arbeitgeber (Verleiher) einen Arbeitnehmer einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlässt. Typische Beispiele sind Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit/Zeitarbeit) oder Personalgestellung im öffentlichen Dienst. Grundsätzlich gilt: - **Vertragliche Grundlage:** Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, die im Arbeitsvertrag vereinbarte Tätigkeit auszuüben. Wird im Arbeitsvertrag oder durch eine wirksame Versetzungsklausel festgelegt, dass der Arbeitnehmer auch bei Dritten eingesetzt werden kann, besteht diese Verpflichtung. - **Mitbestimmung und Zustimmung:** In manchen Fällen, insbesondere im öffentlichen Dienst oder bei bestimmten Gestellungsverträgen, kann die Zustimmung des Arbeitnehmers erforderlich sein. - **Rechtliche Grenzen:** Der Einsatz bei Dritten darf nicht gegen gesetzliche Vorschriften (z.B. das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – AÜG) oder den Arbeitsvertrag verstoßen. **Fazit:** Ein Arbeitnehmer muss im Rahmen eines Gestellungsvertrages bei einem Dritten tätig werden, wenn dies arbeitsvertraglich vereinbart oder durch eine zulässige Versetzung gedeckt ist und keine gesetzlichen oder tariflichen Hinderungsgründe bestehen. Andernfalls kann der Arbeitnehmer den Einsatz ablehnen. Weitere Informationen zum Thema findest du z.B. beim [Bundesministerium für Arbeit und Soziales](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Leiharbeit-und-Arbeitnehmerueberlassung/Leiharbeit-und-Arbeitnehmerueberlassung.html).
Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich während ihres Urlaubs nicht zur Arbeit herangezogen werden. Der Urlaub dient der Erholung (§ 1 Bundesurlaubsgesetz, BUrlG). Es gibt jedoch sehr se... [mehr]
Während einer Krankschreibung ist es grundsätzlich nicht möglich, Bildungsurlaub zu nehmen. Eine Krankschreibung bescheinigt, dass du arbeitsunfähig bist und dich erholen sollst. W... [mehr]
Ein Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 40 % hat in Deutschland **keinen besonderen Kündigungsschutz** nach dem Sozialgesetzbuch IX. Der besondere Kündigungsschutz gilt ers... [mehr]
Die Tarifvertragsparteien, die den Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter (BRTV) aushandeln und abschließen, sind: 1. **Arbeitgeberseite:** - **Arbeitgeberverband Deutscher... [mehr]
Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer gilt in Deutschland gemäß § 622 Abs. 1 BGB grundsätzlich eine Kündigungsfrist von **vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum... [mehr]
In Hamburg haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf **fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr**. Bei Teilzeitbeschäftigten wird der Anspruch entsprechend der Arbeitszei... [mehr]
Ein Arbeitnehmer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, auf eine Kündigung des Arbeitgebers zu reagieren oder diese ausdrücklich zu bestätigen. Die Kündigung wird mit Zugang be... [mehr]
Ein Sozialplan in der Schweiz dient dazu, die wirtschaftlichen und sozialen Nachteile abzufedern, die Arbeitnehmenden durch Massenentlassungen oder Restrukturierungen entstehen können. Der Sinn u... [mehr]
In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die Ruhezeiten von Arbeitnehmern. Grundsätzlich beträgt die tägliche Ruhezeit mindestens 11 Stunden. Es gibt jedoch Ausnahmen, die ei... [mehr]
ArbeitnehmerInnen haben in Unternehmen auf verschiedene Weise Mitsprache, die je nach Unternehmensstruktur, Branche und Land variieren kann. Zu den wichtigsten Aspekten gehören: 1. **Betriebsrat... [mehr]