Fällt der TVL unter die Allgemeinverbindlichkeit?

Antwort

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist nicht allgemeinbindlich. Allgemeinverbindlich bedeutet, dass ein Tarifvertrag für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer Branche gilt, unabhängig davon, ob sie Mitglied der tarifschließenden Parteien sind. Der TV-L gilt jedoch nur für die Beschäftigten der Länder, die Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sind, und für die Arbeitnehmer, die in diesen Ländern beschäftigt sind.

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