Wie lange ist der Arbeitgeber verpflichtet, Lohn weiterzuzahlen bei Militärdienst Schweiz?

Antwort

In der Schweiz ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn während des Militärdienstes gemäß den Bestimmungen des Obligationenrechts (OR) und des Erwerbsersatzgesetzes (EOG) weiterzuzahlen. Die Dauer der Lohnfortzahlung hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab: 1. **Während der Rekrutenschule**: Der Arbeitgeber muss den Lohn für die gesamte Dauer der Rekrutenschule (in der Regel 18 bis 21 Wochen) weiterzahlen. 2. **Während der Wiederholungskurse**: Der Arbeitgeber muss den Lohn für die Dauer der Wiederholungskurse (in der Regel 2 bis 3 Wochen pro Jahr) weiterzahlen. Der Arbeitgeber erhält dafür eine Entschädigung aus der Erwerbsersatzordnung (EO), die einen Teil des Lohnes abdeckt. Die genauen Regelungen können je nach Kanton und spezifischem Arbeitsvertrag variieren. Weitere Informationen sind auf der offiziellen Website der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu finden: [ch.ch - Erwerbsersatzordnung (EO)](https://www.ch.ch/de/erwerbsersatzordnung-eo/).

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