Die Prozentangaben 35 % und 135 % beziehen sich auf Feiertagszuschläge, die im Arbeitsrecht oder in Tarifverträgen geregelt sein können. Die Bedeutung ist wie folgt: - **35 % Feiertags... [mehr]
Ein Arbeitszeugnis in der Schweiz ist ein schriftliches Dokument, das ein Arbeitgeber einem (ehemaligen) Arbeitnehmer ausstellt. Es dient als Nachweis über die Dauer und Art des Arbeitsverhältnisses sowie über die Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmers. In der Schweiz gibt es zwei Hauptarten von Arbeitszeugnissen: 1. **Vollzeugnis (qualifiziertes Arbeitszeugnis):** Dieses enthält Angaben über die Art und Dauer der Anstellung sowie eine Beurteilung von Leistung und Verhalten. Es ist die häufigste Form und wird meist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt. 2. **Arbeitsbestätigung (einfaches Zeugnis):** Diese beschränkt sich auf Angaben zur Person, zur Funktion und zur Dauer des Arbeitsverhältnisses, ohne Bewertung von Leistung und Verhalten. Sie wird oft auf Wunsch des Arbeitnehmers ausgestellt. **Rechtlicher Rahmen:** Gemäss Art. 330a des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Das Zeugnis muss wahr, wohlwollend und vollständig sein. Es darf dem Arbeitnehmer das berufliche Fortkommen nicht ungerechtfertigt erschweren. **Typischer Aufbau eines Arbeitszeugnisses:** - Briefkopf des Unternehmens - Titel (z.B. "Arbeitszeugnis") - Personalien des Arbeitnehmers - Beschäftigungsdauer und Funktion(en) - Aufgabenbeschreibung - Beurteilung von Leistung und Verhalten - Austrittsgrund (optional, falls gewünscht) - Schlusssatz mit Dank und guten Wünschen - Ort, Datum, Unterschrift **Wichtige Hinweise:** - Codierte oder versteckte negative Formulierungen sind unzulässig. - Arbeitnehmer können jederzeit ein Zwischenzeugnis verlangen, z.B. bei Vorgesetztenwechsel oder internen Versetzungen. Weitere Informationen findest du z.B. bei [arbeitsrecht.ch](https://www.arbeitsrecht.ch/arbeitszeugnis/) oder beim [SECO](https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Arbeitsrecht/arbeitszeugnis.html).
Die Prozentangaben 35 % und 135 % beziehen sich auf Feiertagszuschläge, die im Arbeitsrecht oder in Tarifverträgen geregelt sein können. Die Bedeutung ist wie folgt: - **35 % Feiertags... [mehr]
Ob du während einer Krankschreibung in die Kneipe gehen darfst, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt: Während einer Krankschreibung bist du verpflichtet, alles zu unterlasse... [mehr]
Als Vorgesetzter darfst du deinen Mitarbeitern grundsätzlich nicht pauschal verbieten, übereinander zu sprechen. Ein generelles Verbot, sich über Kollegen auszutauschen, würde das... [mehr]
Nein, du musst dir von deinem Vorgesetzten nicht alles gefallen lassen. Auch am Arbeitsplatz gibt es klare Grenzen, die durch Gesetze, Tarifverträge und betriebliche Regelungen geschützt sin... [mehr]
Wenn dein Chef wiederholt versucht, von dir ein Meinungsbild über einen Kollegen zu erhalten, ist das arbeitsrechtlich zunächst nicht grundsätzlich verboten, aber es gibt wichtige Grenz... [mehr]
Nein, grundsätzlich ist es nicht verboten, in der Abwesenheit deines Vorgesetzten kritisch über ihn oder sie zu sprechen. In Deutschland gilt die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundges... [mehr]
Grundsätzlich ist es nicht verboten, über den eigenen Vorgesetzten in dessen Abwesenheit zu sprechen. Allerdings solltest du dabei einige wichtige Punkte beachten: 1. **Respekt und Sachlich... [mehr]
Der Mindestlohn gilt grundsätzlich auch für Honorarverträge, sofern es sich dabei um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt – also um eine Tätigkeit,... [mehr]
Ob ein Abteilungsleiter Bereitschaftszeiten für seine Abteilung einführen darf, hängt von mehreren Faktoren ab: 1. **Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarungen:** Bereitschaftszeiten m&... [mehr]
Ein Arbeitszeugnis hat grundsätzlich kein festgelegtes „Ablaufdatum“. Es gibt keine gesetzliche Regelung, wie alt ein Arbeitszeugnis maximal sein darf, damit es noch gültig ist.... [mehr]