Welche Rechtslage gilt für einen Kraftfahrer nach Myokardinfarkt mit 3 Monaten Fahrverbot, ohne alternativen Arbeitsplatz? Wie läuft Arbeitsunfähigkeit und Lohnfortzahlung ab? Ist das Sache des Arbeitgebers?

Antwort

Nach einem Myokardinfarkt gilt für Kraftfahrer gemäß Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung ein Fahrverbot für mindestens 3 Monate für Fahrzeuge der Gruppe 2 (LKW, Busse). Das dient dem Schutz des Fahrers und der Allgemeinheit. **Rechtslage:** - Der Patient ist nach ärztlicher Einschätzung und den gesetzlichen Vorgaben für mindestens 3 Monate nicht geeignet, LKW zu fahren. - Ein alternativer Arbeitsplatz steht nicht zur Verfügung. **Arbeitsunfähigkeit (AU):** - Der behandelnde Arzt stellt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) aus, da der Patient seine vertraglich geschuldete Tätigkeit (LKW-Fahren) nicht ausüben kann. - Die AU gilt für die Zeit, in der das Fahrverbot besteht. **Lohnfortzahlung:** - Während der ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) das Gehalt weiter (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall). - Nach Ablauf der 6 Wochen besteht Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. **Sache des Arbeitgebers?** - Die Lohnfortzahlung in den ersten 6 Wochen ist Sache des Arbeitgebers. - Die Organisation eines alternativen Arbeitsplatzes ist nicht verpflichtend, aber möglich, wenn der Arbeitgeber dies leisten kann. Gibt es keine andere zumutbare Tätigkeit, bleibt der Arbeitnehmer arbeitsunfähig. **Quellen:** - [Fahrerlaubnisverordnung (FeV)](https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/) - [Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)](https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/) - [Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (BASt)](https://www.bast.de/DE/Verkehrssicherheit/Fachthemen/Gutachter/Begutachtungsleitlinien/begutachtungsleitlinien.html) Zusammengefasst: Der Patient ist arbeitsunfähig, erhält Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber für bis zu 6 Wochen, danach Krankengeld. Ein alternativer Arbeitsplatz muss nicht zwingend angeboten werden.

KI fragen

Verwandte Fragen

Zahlt die Krankenkasse Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt in Deutschland grundsätzlich nicht durch die Krankenkasse, sondern durch den Arbeitgeber. Wenn du als Arbeitnehmer krank wirst, zahlt dir dein Arbeit... [mehr]

Wie erfolgt die Bezahlung von Arbeitnehmern im Krankheitsfall?

Im Krankheitsfall haben Arbeitnehmer in Deutschland grundsätzlich Anspruch auf eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Die wichtigsten Regelungen dazu sind im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)... [mehr]

Wie oft kann man mit Lohnfortzahlung krankgeschrieben werden?

In Deutschland hast du grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) pro Krankheit und pro Jahr (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz &... [mehr]

Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Bildungsurlaub und wird bei Bildungsurlaub die Schulung oder nur der Lohn bezahlt? Welche Paragraphen gelten?

Ob ein Arbeitnehmer Anspruch auf Bildungsurlaub hat, hängt vom jeweiligen Bundesland ab, da Bildungsurlaub in Deutschland Ländersache ist. In fast allen Bundesländern gibt es ein Bildun... [mehr]

Warum wird die Lohnfortzahlung bei Krankheit auf der Lohnabrechnung extra ausgewiesen?

Die Lohnfortzahlung wegen Krankheit wird auf der Lohnabrechnung extra ausgewiesen, weil sie rechtlich und steuerlich eine besondere Bedeutung hat. Hier sind die wichtigsten Gründe: 1. **Transpar... [mehr]

Muss ein Minijobber im Krankheitsfall bezahlt werden und wie wird der Lohn berechnet?

Ja, auch Minijobber haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 EFZG). Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis seit mindestens v... [mehr]

Wie lange gibt es Lohnfortzahlung bei Nichteinsatzzeiten in der Arbeitnehmerüberlassung?

Bei Arbeitnehmerüberlassung gilt in Deutschland, dass die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in der Regel für bis zu sechs Wochen erfolgt, sofern der Arbeitnehmer länger als vier Wochen... [mehr]