Welche Aussage zu Lohn/Gehalt an Feiertagen trifft zu?

Antwort

An Feiertagen haben Arbeitnehmer in der Regel Anspruch auf Lohnfortzahlung, auch wenn sie an diesen Tagen nicht arbeiten müssen. Dies bedeutet, dass sie für die Feiertage das gleiche Gehalt erhalten, als hätten sie normal gearbeitet. Die genauen Regelungen können jedoch je nach Land, Tarifvertrag oder individuellem Arbeitsvertrag variieren. In Deutschland ist dies beispielsweise im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt.

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