Bei einer Kündigung am 30.10. und einem vertraglichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr gilt Folgendes: **Berechnung des Urlaubsanspruchs:** Nach § 5 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) entste... [mehr]
Eine Kündigung aufgrund von Krankheit ist in Deutschland grundsätzlich möglich, aber an strenge Voraussetzungen gebunden. Es gibt keine festgelegte Anzahl von Krankheitstagen pro Jahr, ab der eine Kündigung riskiert wird. Stattdessen muss der Arbeitgeber eine sogenannte "negative Gesundheitsprognose" nachweisen, was bedeutet, dass auch in Zukunft mit erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten zu rechnen ist. Zudem muss die Krankheit zu erheblichen Beeinträchtigungen der betrieblichen Interessen führen. Die Rechtsprechung hat einige Richtwerte entwickelt, die als Orientierung dienen können: 1. **Kurze Erkrankungen**: Wenn ein Arbeitnehmer über mehrere Jahre hinweg regelmäßig krank ist und die Fehlzeiten insgesamt etwa sechs Wochen pro Jahr überschreiten, kann dies ein Grund für eine Kündigung sein. 2. **Langzeiterkrankungen**: Bei einer Langzeiterkrankung, die länger als 18 Monate andauert und keine Aussicht auf Besserung besteht, kann ebenfalls eine Kündigung gerechtfertigt sein. In jedem Fall muss der Arbeitgeber eine umfassende Interessenabwägung vornehmen und prüfen, ob mildere Mittel als eine Kündigung in Betracht kommen, wie z.B. eine Versetzung oder Anpassung des Arbeitsplatzes. Es ist ratsam, bei konkreten Fällen rechtlichen Rat einzuholen, da die Umstände individuell sehr unterschiedlich sein können.
Bei einer Kündigung am 30.10. und einem vertraglichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr gilt Folgendes: **Berechnung des Urlaubsanspruchs:** Nach § 5 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) entste... [mehr]
Die Prozentangaben 35 % und 135 % beziehen sich auf Feiertagszuschläge, die im Arbeitsrecht oder in Tarifverträgen geregelt sein können. Die Bedeutung ist wie folgt: - **35 % Feiertags... [mehr]
Wenn du weniger vertraglich vereinbarte Stunden arbeitest, als im Arbeitsvertrag festgelegt, und dein Arbeitgeber dies nicht ändert, kann das ein wichtiger Grund für eine Eigenkündigung... [mehr]
Ob du während einer Krankschreibung in die Kneipe gehen darfst, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt: Während einer Krankschreibung bist du verpflichtet, alles zu unterlasse... [mehr]
Als Vorgesetzter darfst du deinen Mitarbeitern grundsätzlich nicht pauschal verbieten, übereinander zu sprechen. Ein generelles Verbot, sich über Kollegen auszutauschen, würde das... [mehr]
Nein, du musst dir von deinem Vorgesetzten nicht alles gefallen lassen. Auch am Arbeitsplatz gibt es klare Grenzen, die durch Gesetze, Tarifverträge und betriebliche Regelungen geschützt sin... [mehr]
Wenn dein Chef wiederholt versucht, von dir ein Meinungsbild über einen Kollegen zu erhalten, ist das arbeitsrechtlich zunächst nicht grundsätzlich verboten, aber es gibt wichtige Grenz... [mehr]
Nein, grundsätzlich ist es nicht verboten, in der Abwesenheit deines Vorgesetzten kritisch über ihn oder sie zu sprechen. In Deutschland gilt die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundges... [mehr]
Grundsätzlich ist es nicht verboten, über den eigenen Vorgesetzten in dessen Abwesenheit zu sprechen. Allerdings solltest du dabei einige wichtige Punkte beachten: 1. **Respekt und Sachlich... [mehr]
Der Mindestlohn gilt grundsätzlich auch für Honorarverträge, sofern es sich dabei um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt – also um eine Tätigkeit,... [mehr]