Was bekommt man bei keinem Anspruch auf Krankengeld und bestehendem Arbeitsverhältnis?

Antwort

Wenn kein Anspruch mehr auf Krankengeld besteht und das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die in Betracht gezogen werden können: 1. **Arbeitslosengeld I**: Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen dauert und der Anspruch auf Krankengeld erschöpft ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I bestehen. Dies setzt voraus, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und die Anwartschaftszeit erfüllt hat. 2. **Arbeitslosengeld II (Hartz IV)**: Wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht oder dieses nicht ausreicht, kann ein Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt werden. Dies ist eine Grundsicherung für Arbeitssuchende und hängt von den individuellen finanziellen Verhältnissen ab. 3. **Sozialhilfe**: Wenn weder Arbeitslosengeld I noch Arbeitslosengeld II in Frage kommen, kann unter Umständen Sozialhilfe beantragt werden. 4. **Berufsunfähigkeitsversicherung**: Wenn eine private Berufsunfähigkeitsversicherung besteht, kann diese in Anspruch genommen werden, sofern die Bedingungen der Versicherung erfüllt sind. Es ist ratsam, sich bei der Agentur für Arbeit oder einem Sozialberater zu informieren, um die individuellen Ansprüche und Möglichkeiten zu klären.

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