Bei einer Kündigung am 30.10. und einem vertraglichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr gilt Folgendes: **Berechnung des Urlaubsanspruchs:** Nach § 5 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) entste... [mehr]
Ja, schwerbehinderte Menschen genießen in Deutschland einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser besondere Schutz ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) geregelt. Einige wichtige Punkte des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen sind: 1. **Zustimmung des Integrationsamtes**: Eine Kündigung eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Ohne diese Zustimmung ist die Kündigung unwirksam. 2. **Kündigungsfrist**: Die Kündigungsfrist für schwerbehinderte Menschen beträgt mindestens vier Wochen. 3. **Schutz vor ordentlichen Kündigungen**: Der besondere Kündigungsschutz gilt in der Regel nach einer sechsmonatigen Beschäftigungsdauer im Betrieb. 4. **Berücksichtigung der Schwerbehinderung**: Bei der Entscheidung über die Zustimmung zur Kündigung prüft das Integrationsamt, ob die Kündigung im Zusammenhang mit der Behinderung steht und ob der Arbeitsplatz durch geeignete Maßnahmen erhalten werden kann. Weitere Informationen zum besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen findest du auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: [BMAS - Schwerbehinderte Menschen](https://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-behinderter-Menschen/schwerbehinderte-menschen.html).
Bei einer Kündigung am 30.10. und einem vertraglichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr gilt Folgendes: **Berechnung des Urlaubsanspruchs:** Nach § 5 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) entste... [mehr]
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied am 19.03.2025 (10 AZR 67/24) zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberleistungen. Im Fokus stand die Frage, ob bestimmte Zuschüsse des Arbeitgebers als... [mehr]
Wenn dein ehemaliger Arbeitgeber dir keine Lohnabrechnungen schickt, hast du verschiedene Möglichkeiten, um an deine Unterlagen zu kommen: 1. **Schriftliche Aufforderung:** Schreibe deinem Ex-... [mehr]
Die Nutzung privater E-Mail-Accounts für dienstliche Zwecke, wie etwa die Teilnahme an Unternehmenstrainings, ist aus datenschutzrechtlicher Sicht in der Regel **nicht zulässig** und problem... [mehr]
Ja, du kannst eine kommissarische Beauftragung grundsätzlich ablehnen. Eine kommissarische Beauftragung bedeutet, dass dir vorübergehend Aufgaben oder eine Position übertragen werden, m... [mehr]
Arbeitsrechtliche Fragen für pädagogische Mitarbeiter in Niedersachsen betreffen vor allem die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen sie arbeiten. Hier sind die wichtigsten Aspekte: **... [mehr]
Grundsätzlich ist es möglich, nach einer Krankmeldung direkt Urlaub zu nehmen, sofern du wieder arbeitsfähig bist und dein Urlaub vom Arbeitgeber genehmigt wurde. Wichtig ist dabei: 1.... [mehr]
Als Arbeitgeber erhältst du verschiedene Hilfestellungen, wenn du einen Menschen mit Schwerbehinderung einstellst. Dazu gehören: 1. **Finanzielle Unterstützung**: Es gibt Förderun... [mehr]
Tarifverträge sind Vereinbarungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, die die Arbeitsbedingungen, Löhne und weitere Regelungen für bestimmte Branchen oder Unternehmen... [mehr]