Muss man im Arbeitszeugnis angeben, dass man teilzeit beschäftigt war?

Antwort

In einem Arbeitszeugnis ist es nicht zwingend erforderlich, die genaue Arbeitszeit (Vollzeit oder Teilzeit) anzugeben. Es ist jedoch üblich, die Art der Beschäftigung zu erwähnen, insbesondere wenn dies für die zukünftige Bewerbung relevant sein könnte. Eine klare Angabe kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden und die Rahmenbedingungen der Anstellung transparent zu machen. Es empfiehlt sich, dies im Gespräch mit dem Arbeitgeber oder der Personalabteilung zu klären, um sicherzustellen, dass das Zeugnis den eigenen Bedürfnissen entspricht.

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