Deine Chefin darf dir grundsätzlich keine Termine für eine Weiterbildung in deinen bereits genehmigten Urlaub legen. Der Urlaub dient der Erholung und ist gesetzlich geschützt (§ 1... [mehr]
Um ausstehende Zahlungen und ein fehlendes Arbeitszeugnis bei einem ehemaligen Arbeitgeber anzumahnen, empfiehlt sich ein schriftliches, sachliches und höfliches Vorgehen. Hier sind die wichtigsten Schritte: 1. **Schriftliche Mahnung verfassen:** Formuliere ein kurzes, klares Schreiben (per E-Mail oder Brief), in dem du die ausstehenden Zahlungen und das fehlende Arbeitszeugnis ansprichst. 2. **Wichtige Angaben:** - Deinen vollständigen Namen und das Beschäftigungsverhältnis (Zeitraum, Position) - Genaue Angabe, welche Zahlungen fehlen (z.B. Gehalt, Überstunden, Urlaubsgeld) und für welchen Zeitraum - Hinweis auf das fehlende Arbeitszeugnis 3. **Frist setzen:** Bitte um Erledigung innerhalb einer angemessenen Frist (z.B. 7–14 Tage). 4. **Freundlicher, aber bestimmter Ton:** Bleibe höflich, aber bestimmt. Weise ggf. darauf hin, dass du bei Nichtreaktion weitere Schritte prüfst (z.B. rechtliche Schritte, Einschaltung des Arbeitsgerichts). **Beispiel für ein Mahnschreiben:** --- Betreff: Erinnerung an ausstehende Zahlungen und fehlendes Arbeitszeugnis Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erinnere ich Sie daran, dass mein Gehalt für den Monat [Monat/Jahr] sowie [ggf. weitere ausstehende Zahlungen, z.B. Überstunden, Urlaubsgeld] bislang nicht auf meinem Konto eingegangen sind. Außerdem habe ich bisher kein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten, obwohl mein Arbeitsverhältnis am [Datum] beendet wurde. Ich bitte Sie, die ausstehenden Zahlungen sowie das Arbeitszeugnis bis spätestens zum [Datum, z.B. in 10 Tagen] an mich zu überweisen bzw. zuzusenden. Sollte ich bis dahin keine Rückmeldung erhalten, behalte ich mir vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Mit freundlichen Grüßen [Dein Name] --- **Hinweis:** Sollte nach der Frist keine Reaktion erfolgen, kannst du dich an das zuständige Arbeitsgericht wenden oder rechtlichen Beistand (z.B. Gewerkschaft, Anwalt) in Anspruch nehmen. Weitere Informationen findest du z.B. bei [DGB Rechtsschutz](https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/arbeitszeugnis/) oder [arbeitsrechte.de](https://www.arbeitsrechte.de/arbeitszeugnis/).
Deine Chefin darf dir grundsätzlich keine Termine für eine Weiterbildung in deinen bereits genehmigten Urlaub legen. Der Urlaub dient der Erholung und ist gesetzlich geschützt (§ 1... [mehr]
Ja, in Deutschland darf der Arbeitgeber grundsätzlich ein einfaches Führungszeugnis verlangen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das Verlangen eines Führungszeugnisses mu... [mehr]
Ein Arbeitgeber darf grundsätzlich keine Körperrasur, wie das Rasieren der Achseln, verlangen. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht sind... [mehr]
Ein Arbeitszeugnis in der Schweiz ist ein schriftliches Dokument, das ein Arbeitgeber einem (ehemaligen) Arbeitnehmer ausstellt. Es dient als Nachweis über die Dauer und Art des Arbeitsverhä... [mehr]
Ja, wenn dein Arbeitgeber ausdrücklich verlangt, dass du dich im Krankheitsfall telefonisch krankmeldest, bist du grundsätzlich verpflichtet, dieser Anweisung nachzukommen. Das ergibt sich a... [mehr]
Nein, die Arbeitgeberin erhält in der Regel nicht automatisch den vollen Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und die Adresse der Kinder von Mitarbeitenden, nur w... [mehr]
Ob und welche Daten einer Arbeitgeberin über die Kinder von Mitarbeitenden vorliegen, hängt vom jeweiligen Zweck und den gesetzlichen Vorgaben ab. **Kindergeld** wird in Deutschland grunds&... [mehr]
Ja, ein Arbeitgeber kann einem Mitarbeiter kündigen, wenn kein Arbeit mehr für ihn vorhanden ist. In Deutschland spricht man in diesem Fall von einer betriebsbedingten Kündigung. Daf&uu... [mehr]
Im Arbeitszeugnis bedeutet die Formulierung „das Verhalten war einwandfrei“, dass das Sozialverhalten des Mitarbeiters gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und ggf. Kunden als gut bewerte... [mehr]
Ein Arbeitgeber kann die Durchführung von Betriebsratswahlen nicht rechtmäßig verhindern. Das Recht, einen Betriebsrat zu wählen, ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregel... [mehr]