Wie mahne ich bei einem ehemaligen Arbeitgeber ausstehende Zahlungen und ein fehlendes Arbeitszeugnis an?

Antwort

Um ausstehende Zahlungen und ein fehlendes Arbeitszeugnis bei einem ehemaligen Arbeitgeber anzumahnen, empfiehlt sich ein schriftliches, sachliches und höfliches Vorgehen. Hier sind die wichtigsten Schritte: 1. **Schriftliche Mahnung verfassen:** Formuliere ein kurzes, klares Schreiben (per E-Mail oder Brief), in dem du die ausstehenden Zahlungen und das fehlende Arbeitszeugnis ansprichst. 2. **Wichtige Angaben:** - Deinen vollständigen Namen und das Beschäftigungsverhältnis (Zeitraum, Position) - Genaue Angabe, welche Zahlungen fehlen (z.B. Gehalt, Überstunden, Urlaubsgeld) und für welchen Zeitraum - Hinweis auf das fehlende Arbeitszeugnis 3. **Frist setzen:** Bitte um Erledigung innerhalb einer angemessenen Frist (z.B. 7–14 Tage). 4. **Freundlicher, aber bestimmter Ton:** Bleibe höflich, aber bestimmt. Weise ggf. darauf hin, dass du bei Nichtreaktion weitere Schritte prüfst (z.B. rechtliche Schritte, Einschaltung des Arbeitsgerichts). **Beispiel für ein Mahnschreiben:** --- Betreff: Erinnerung an ausstehende Zahlungen und fehlendes Arbeitszeugnis Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erinnere ich Sie daran, dass mein Gehalt für den Monat [Monat/Jahr] sowie [ggf. weitere ausstehende Zahlungen, z.B. Überstunden, Urlaubsgeld] bislang nicht auf meinem Konto eingegangen sind. Außerdem habe ich bisher kein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten, obwohl mein Arbeitsverhältnis am [Datum] beendet wurde. Ich bitte Sie, die ausstehenden Zahlungen sowie das Arbeitszeugnis bis spätestens zum [Datum, z.B. in 10 Tagen] an mich zu überweisen bzw. zuzusenden. Sollte ich bis dahin keine Rückmeldung erhalten, behalte ich mir vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Mit freundlichen Grüßen [Dein Name] --- **Hinweis:** Sollte nach der Frist keine Reaktion erfolgen, kannst du dich an das zuständige Arbeitsgericht wenden oder rechtlichen Beistand (z.B. Gewerkschaft, Anwalt) in Anspruch nehmen. Weitere Informationen findest du z.B. bei [DGB Rechtsschutz](https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/arbeitszeugnis/) oder [arbeitsrechte.de](https://www.arbeitsrechte.de/arbeitszeugnis/).

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