Der Vergabegrundsatz der Transparenz nach § 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) besagt, dass das Vergabeverfahren für alle Beteiligten nachvollziehbar und offen gestaltet werden muss. Ziel... [mehr]
Nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) gibt es folgende mögliche Vergabeverfahren: 1. **Öffentliche Ausschreibung** Hierbei wird ein öffentlicher Aufruf zur Abgabe von Angeboten veröffentlicht. Jeder interessierte Bieter kann ein Angebot abgeben. 2. **Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb** Zunächst erfolgt ein öffentlicher Aufruf zur Teilnahme. Aus den Bewerbern werden geeignete Unternehmen ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. 3. **Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb** Die Vergabestelle fordert eine begrenzte Zahl von Unternehmen direkt zur Angebotsabgabe auf, ohne vorherigen öffentlichen Aufruf. 4. **Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb** Die Vergabestelle wendet sich an ausgewählte Unternehmen und verhandelt mit ihnen über die Bedingungen des Auftrags. Dies kann mit oder ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb erfolgen. 5. **Direktauftrag** Bei Aufträgen mit einem geschätzten Auftragswert bis zu 1.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) kann der Auftrag direkt vergeben werden, ohne ein förmliches Verfahren. Weitere Informationen zur UVgO findest du beispielsweise auf der Seite des [Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz](https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/oeffentliche-auftraege-und-vergabe.html).
Der Vergabegrundsatz der Transparenz nach § 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) besagt, dass das Vergabeverfahren für alle Beteiligten nachvollziehbar und offen gestaltet werden muss. Ziel... [mehr]
In Nordrhein-Westfalen (NRW) gibt es spezifische Regelungen für innovative Vergabeverfahren, die sich an den allgemeinen Vorgaben des Vergaberechts orientieren, jedoch auch besondere Aspekte ber&... [mehr]
Innovative Vergabeverfahren sind nicht immer frei wählbar, da sie in vielen Ländern durch gesetzliche Rahmenbedingungen und Vorschriften geregelt sind. In der Europäischen Union beispie... [mehr]
Ja, die öffentliche Hand muss auf Anmerkungen der Bieter im Vergabeverfahren nach § 50 UVgO eingehen. Gemäß § 50 UVgO sind die Vergabestellen verpflichtet, die Bieter üb... [mehr]
Eine Absage nach Informationsgebahren im Rahmen des Submissionsspieg gemäß UVgO könnte wie folgt formuliert sein: --- [Dein Name] [Deine Adresse] [PLZ, Ort] [Deine E-Mail-Adres... [mehr]