Welche Vergabeverfahren gibt es nach der UVgO?

Antwort

Nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) gibt es folgende mögliche Vergabeverfahren: 1. **Öffentliche Ausschreibung** Hierbei wird ein öffentlicher Aufruf zur Abgabe von Angeboten veröffentlicht. Jeder interessierte Bieter kann ein Angebot abgeben. 2. **Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb** Zunächst erfolgt ein öffentlicher Aufruf zur Teilnahme. Aus den Bewerbern werden geeignete Unternehmen ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. 3. **Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb** Die Vergabestelle fordert eine begrenzte Zahl von Unternehmen direkt zur Angebotsabgabe auf, ohne vorherigen öffentlichen Aufruf. 4. **Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb** Die Vergabestelle wendet sich an ausgewählte Unternehmen und verhandelt mit ihnen über die Bedingungen des Auftrags. Dies kann mit oder ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb erfolgen. 5. **Direktauftrag** Bei Aufträgen mit einem geschätzten Auftragswert bis zu 1.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) kann der Auftrag direkt vergeben werden, ohne ein förmliches Verfahren. Weitere Informationen zur UVgO findest du beispielsweise auf der Seite des [Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz](https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/oeffentliche-auftraege-und-vergabe.html).

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