Ja, die öffentliche Hand muss auf Anmerkungen der Bieter eingehen, insbesondere wenn diese im Rahmen des Vergabeverfahr vor dem Abschluss des Verfahrens eingereicht werden. Gemäß den V... [mehr]
Ja, die öffentliche Hand muss auf Anmerkungen der Bieter im Vergabeverfahren nach § 50 UVgO eingehen. Gemäß § 50 UVgO sind die Vergabestellen verpflichtet, die Bieter über die Ergebnisse der Angebotsprüfung zu informieren und auf deren Anmerkungen oder Nachfragen einzugehen. Dies dient der Transparenz und Fairness im Vergabeverfahren.
Ja, die öffentliche Hand muss auf Anmerkungen der Bieter eingehen, insbesondere wenn diese im Rahmen des Vergabeverfahr vor dem Abschluss des Verfahrens eingereicht werden. Gemäß den V... [mehr]
In Nordrhein-Westfalen (NRW) gibt es spezifische Regelungen für innovative Vergabeverfahren, die sich an den allgemeinen Vorgaben des Vergaberechts orientieren, jedoch auch besondere Aspekte ber&... [mehr]
Innovative Vergabeverfahren sind nicht immer frei wählbar, da sie in vielen Ländern durch gesetzliche Rahmenbedingungen und Vorschriften geregelt sind. In der Europäischen Union beispie... [mehr]