Muss eine Behörde bei einem Auftragswert von 97.000 Euro eine Unterschwellenvergabe durchführen?

Antwort

Ja, bei einem Auftragswert von 97.000 Euro muss eine Behörde in der Regel eine sogenannte Unterschwellenvergabe durchführen. Der Schwellenwert, ab dem europaweit ausgeschrieben werden muss, liegt (Stand 2024) für Liefer- und Dienstleistungsaufträge bei 215.000 Euro (für Sektorenauftraggeber und bestimmte andere Auftraggeber gelten andere Werte). Dein genannter Betrag von 97.000 Euro liegt deutlich darunter. Das bedeutet: - Die Vergabe erfolgt nach den Regeln der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) oder der VOL/A (je nach Bundesland und Art des Auftrags). - Es ist keine europaweite Ausschreibung erforderlich. - Es sind aber die nationalen Vergaberegeln zu beachten, insbesondere Transparenz, Wettbewerb und Gleichbehandlung. Welche konkrete Vergabeart (z.B. öffentliche Ausschreibung, beschränkte Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb, Verhandlungsvergabe) gewählt werden kann, hängt von den jeweiligen landesrechtlichen Vorgaben und dem Einzelfall ab. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz](https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/oeffentliche-auftraege-und-vergabe.html).

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