Spezifische Regelungen in NRW für innovative Vergabeverfahren.

Antwort

In Nordrhein-Westfalen (NRW) gibt es spezifische Regelungen für innovative Vergabeverfahren, die sich an den allgemeinen Vorgaben des Vergaberechts orientieren, jedoch auch besondere Aspekte berücksichtigen. Zu den wichtigsten Punkten gehören: 1. **Innovationspartnerschaften**: Diese ermöglichen es öffentlichen Auftraggebern, mit Unternehmen zusammenzuarbeiten, um innovative Lösungen zu entwickeln. Der Auftraggeber kann dabei die Entwicklung und den Erwerb innovativer Produkte oder Dienstleistungen kombinieren. 2. **Verhandlungsverfahren**: In bestimmten Fällen können öffentliche Auftraggeber ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung durchführen, wenn dies zur Förderung von Innovationen erforderlich ist. 3. **Wettbewerbliche Dialoge**: Diese Verfahren sind besonders geeignet, wenn die öffentliche Hand innovative Lösungen für komplexe Projekte sucht. Hierbei können die Bieter in einem Dialogprozess in die Entwicklung der Lösung einbezogen werden. 4. **Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialkriterien**: Bei der Vergabe können neben dem Preis auch Umwelt- und Sozialkriterien stärker gewichtet werden, um nachhaltige und innovative Lösungen zu fördern. 5. **Digitale Vergabe**: NRW fördert die digitale Vergabe, um den Prozess effizienter zu gestalten und innovative Ansätze zu unterstützen. Die genauen Regelungen können sich jedoch ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Vergaberichtlinien und -gesetze zu konsultieren oder sich bei der zuständigen Vergabestelle zu informieren.

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