Nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) gibt es folgende mögliche Vergabeverfahren: 1. **Öffentliche Ausschreibung** Hierbei wird ein öffentlicher Aufruf zur Abgabe von Angeb... [mehr]
Die Vergabeverordnung (VgV) und die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) regeln die Vergabe öffentlicher Aufträge in Deutschland, unterscheiden sich aber im Anwendungsbereich: **VgV (Vergabeverordnung):** - Gilt für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte. - Regelt das Verfahren für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge, die den EU-weiten Vergaberegeln unterliegen. - Ziel ist Transparenz, Wettbewerb und Gleichbehandlung im Vergabeverfahren. - Vorgeschrieben sind z.B. die Veröffentlichung von Aufträgen, bestimmte Verfahrensarten (offenes, nichtoffenes, Verhandlungsverfahren) und Dokumentationspflichten. **UVgO (Unterschwellenvergabeordnung):** - Gilt für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte. - Ist die Nachfolgeregelung der VOL/A für den Unterschwellenbereich. - Ziel ist ebenfalls ein transparentes, wirtschaftliches und faires Vergabeverfahren, aber mit vereinfachten und flexibleren Regeln. - Vorgeschrieben sind z.B. die Wahl zwischen verschiedenen Verfahrensarten (öffentliche Ausschreibung, beschränkte Ausschreibung, Verhandlungsvergabe) und die Beachtung von Dokumentationspflichten. **Zusammengefasst:** Die VgV regelt die Vergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte mit strengen, europaweit harmonisierten Vorgaben, während die UVgO für nationale Vergaben unterhalb der Schwellenwerte gilt und flexiblere, vereinfachte Verfahren ermöglicht. Beide dienen der Sicherstellung von Transparenz, Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit bei öffentlichen Aufträgen.
Nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) gibt es folgende mögliche Vergabeverfahren: 1. **Öffentliche Ausschreibung** Hierbei wird ein öffentlicher Aufruf zur Abgabe von Angeb... [mehr]
Der Vergabegrundsatz der Transparenz nach § 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) besagt, dass das Vergabeverfahren für alle Beteiligten nachvollziehbar und offen gestaltet werden muss. Ziel... [mehr]
Eine Absage nach Informationsgebahren im Rahmen des Submissionsspieg gemäß UVgO könnte wie folgt formuliert sein: --- [Dein Name] [Deine Adresse] [PLZ, Ort] [Deine E-Mail-Adres... [mehr]