An welches Finanzamt muss in Baden-Württemberg eine Schenkung gemeldet werden?

Antwort

In Baden-Württemberg muss eine Schenkung in der Regel dem Finanzamt gemeldet werden, das für den Wohnsitz des Schenkers zuständig ist. Wenn der Schenker also in Baden-Württemberg wohnt, ist das örtliche Finanzamt des Wohnsitzes des Schenkers der richtige Ansprechpartner. Sollte der Schenker nicht in Baden-Württemberg wohnen, ist das Finanzamt des Wohnsitzes des Beschenkten zuständig. Es ist ratsam, sich direkt beim zuständigen Finanzamt zu erkundigen, um alle erforderlichen Informationen und Formulare zu erhalten.

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