Ja, während des Bezugs von Arbeitslosengeld I werden weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Diese Beiträge werden von der Bundesagentur für Arbeit übe... [mehr]
Ob Ukrainer oder Syrer in Deutschland Anspruch auf Rente haben, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Aufenthaltsstatus und davon, ob und wie lange sie in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben. **Grundsätzlich gilt:** - Anspruch auf eine gesetzliche Rente in Deutschland hat, wer mindestens fünf Jahre (Wartezeit) in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt hat. Das gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit. - Auch Ausländer, die in Deutschland arbeiten und Beiträge zahlen, erwerben Rentenansprüche. - Die Auszahlung der Rente ins Ausland ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, aber es gibt Unterschiede je nach Herkunftsland und bestehenden Sozialversicherungsabkommen. **Für Ukrainer:** - Es gibt kein umfassendes Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Ukraine. Das kann Auswirkungen auf die Rentenauszahlung ins Ausland haben. - Wer als ukrainischer Staatsbürger in Deutschland arbeitet und Beiträge zahlt, kann grundsätzlich eine Rente erhalten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. **Für Syrer:** - Auch mit Syrien gibt es kein Sozialversicherungsabkommen. - Syrische Staatsangehörige, die in Deutschland arbeiten und Beiträge zahlen, erwerben ebenfalls Rentenansprüche. **Besonderheiten für Geflüchtete:** - Geflüchtete aus der Ukraine (z. B. mit vorübergehendem Schutzstatus nach § 24 AufenthG) oder aus Syrien (z. B. mit Asylstatus) können, wenn sie arbeiten und Beiträge zahlen, Rentenansprüche erwerben. - Wer nie gearbeitet oder eingezahlt hat, hat keinen Anspruch auf die gesetzliche Rente, kann aber ggf. Grundsicherung im Alter beantragen, wenn er dauerhaft in Deutschland lebt. **Weitere Informationen:** - [Deutsche Rentenversicherung – Rente für Ausländer](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/auslaender_in_deutschland_node.html) - [Deutsche Rentenversicherung – Rente ins Ausland](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/rente_ins_ausland_node.html) **Fazit:** Ukrainer und Syrer haben dann Anspruch auf Rente in Deutschland, wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen, insbesondere die Mindestversicherungszeit. Die Auszahlung ins Ausland ist möglich, aber es gibt Einschränkungen, wenn kein Sozialversicherungsabkommen besteht.
Ja, während des Bezugs von Arbeitslosengeld I werden weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Diese Beiträge werden von der Bundesagentur für Arbeit übe... [mehr]
Bei der neuen Grundsicherung (Bürgergeld, ehemals Hartz IV) gelten für Selbständige besondere Regeln bezüglich der Altersvorsorge. Für die Rentenvorsorge gibt es sogenannte &b... [mehr]
Ein Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung kann grundsätzlich auch rückwirkend gestellt werden, allerdings gibt es dabei einige wichtige Punkte zu beachten: **1. Rückwirkende... [mehr]
In deiner Situation gibt es verschiedene Möglichkeiten, Unterstützung beim Umzug und im Alltag zu erhalten: 1. **Sozialamt**: Wenn deine Rente nicht ausreicht, kannst du beim Sozialamt dein... [mehr]
- **Anhebung des Renteneintrittsalters:** Späterer Rentenbeginn, z. B. auf 67 oder 68 Jahre - **Stärkere private Vorsorge:** Förderung von Riester- oder Rürup-Rente - **Betrieb... [mehr]
Nein, die Rente der Berufsgenossenschaft (Unfallrente) kann grundsätzlich nicht vererbt werden. Sie ist eine persönliche Leistung, die ausschließlich der berechtigten Person zusteht, a... [mehr]
Die durchschnittliche monatliche Bruttorente aus der gesetzlichen Rentenversicherung lag in Deutschland im Jahr 2023 bei etwa 1.620 Euro für Männer und rund 1.290 Euro für Frauen (Westd... [mehr]
Die große monetäre Schere zwischen Renten (gesetzliche Rentenversicherung) und Pensionen (Beamtenversorgung) in Deutschland hat mehrere Ursachen: 1. **Unterschiedliche Finanzierungssysteme... [mehr]
Ja, als Rentner mit Grundsicherung darfst du grundsätzlich selbständig arbeiten. Allerdings gibt es dabei einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Anrechnung des Einkommens:** Einnahmen aus... [mehr]
Der „Absturz“ in die Grundsicherung oder vorgezogene Rente bei Krankheit hängt in Deutschland von mehreren Faktoren ab, insbesondere vom Alter, dem Gesundheitszustand und dem Versiche... [mehr]