Haben Ukrainer und Syrer in Deutschland Anspruch auf Rente?

Antwort

Ob Ukrainer oder Syrer in Deutschland Anspruch auf Rente haben, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Aufenthaltsstatus und davon, ob und wie lange sie in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben. **Grundsätzlich gilt:** - Anspruch auf eine gesetzliche Rente in Deutschland hat, wer mindestens fünf Jahre (Wartezeit) in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt hat. Das gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit. - Auch Ausländer, die in Deutschland arbeiten und Beiträge zahlen, erwerben Rentenansprüche. - Die Auszahlung der Rente ins Ausland ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, aber es gibt Unterschiede je nach Herkunftsland und bestehenden Sozialversicherungsabkommen. **Für Ukrainer:** - Es gibt kein umfassendes Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Ukraine. Das kann Auswirkungen auf die Rentenauszahlung ins Ausland haben. - Wer als ukrainischer Staatsbürger in Deutschland arbeitet und Beiträge zahlt, kann grundsätzlich eine Rente erhalten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. **Für Syrer:** - Auch mit Syrien gibt es kein Sozialversicherungsabkommen. - Syrische Staatsangehörige, die in Deutschland arbeiten und Beiträge zahlen, erwerben ebenfalls Rentenansprüche. **Besonderheiten für Geflüchtete:** - Geflüchtete aus der Ukraine (z. B. mit vorübergehendem Schutzstatus nach § 24 AufenthG) oder aus Syrien (z. B. mit Asylstatus) können, wenn sie arbeiten und Beiträge zahlen, Rentenansprüche erwerben. - Wer nie gearbeitet oder eingezahlt hat, hat keinen Anspruch auf die gesetzliche Rente, kann aber ggf. Grundsicherung im Alter beantragen, wenn er dauerhaft in Deutschland lebt. **Weitere Informationen:** - [Deutsche Rentenversicherung – Rente für Ausländer](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/auslaender_in_deutschland_node.html) - [Deutsche Rentenversicherung – Rente ins Ausland](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/rente_ins_ausland_node.html) **Fazit:** Ukrainer und Syrer haben dann Anspruch auf Rente in Deutschland, wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen, insbesondere die Mindestversicherungszeit. Die Auszahlung ins Ausland ist möglich, aber es gibt Einschränkungen, wenn kein Sozialversicherungsabkommen besteht.

Kategorie: Soziales Tags: Rente Ukraine Syrien
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