Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist in fünf Hauptteile gegliedert: 1. **Allgemeiner Teil (AT)**: Dieser Teil umfasst die grundlegenden Vorschriften über Personen, Sachen, Rechtsgesch&... [mehr]
Ja, bei der Prüfung des § 138 Abs. 1 BGB (Sittenwidrigkeit) wird auch der subjektive Tatbestand berücksichtigt. Es wird geprüft, ob der Handelnde die Umstände kannte oder kennen musste, die die Sittenwidrigkeit begründen. Dies bedeutet, dass neben der objektiven Sittenwidrigkeit des Rechtsgeschäfts auch die subjektive Einstellung des Handelnden relevant ist.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist in fünf Hauptteile gegliedert: 1. **Allgemeiner Teil (AT)**: Dieser Teil umfasst die grundlegenden Vorschriften über Personen, Sachen, Rechtsgesch&... [mehr]
Ein Tatbestand im SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch) bezieht sich auf die rechtlichen Voraussetzungen und Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um bestimmte Ansprüche oder Leistunge... [mehr]