Gemeint ist meist eine Bescheinigung nach § 903 ZPO, nicht „Paragraph 903“ allgemein: Das ist ein Nachweis für dein Pfändungsschutzkonto, damit die Bank höhere unpf&aum...
Was regelt § 27 Abs. 2 BGB?
Antwort vom§ 27 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bezieht sich auf die Vertretung von Vereinen. Der genaue Wortlaut lautet: "Die Bestellung des Vorstands erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung." Das bedeutet, dass die Mitglieder eines Vereins in einer Versammlung darüber entscheiden, wer in den Vorstand gewählt wird.
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