Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist ein Gesetz und damit zwingendes Recht, während Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vorformulierte Vertragsbedingungen eines Unternehmens sind. Gru... [mehr]
§ 27 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bezieht sich auf die Vertretung von Vereinen. Der genaue Wortlaut lautet: "Die Bestellung des Vorstands erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung." Das bedeutet, dass die Mitglieder eines Vereins in einer Versammlung darüber entscheiden, wer in den Vorstand gewählt wird.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist ein Gesetz und damit zwingendes Recht, während Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vorformulierte Vertragsbedingungen eines Unternehmens sind. Gru... [mehr]
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist in fünf Hauptteile gegliedert: 1. **Allgemeiner Teil (AT)**: Dieser Teil umfasst die grundlegenden Vorschriften über Personen, Sachen, Rechtsgesch&... [mehr]
Der Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in den ersten sechs Paragraphen grundlegende Bestimmungen über die Rechtsfähigkeit, die Geschäftsfähigkeit und die Voraussetzungen f&uu... [mehr]