Die Abkürzung „GmbH i.g.“ steht für „Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Gründung“. Das bedeutet, dass sich die GmbH noch im Gründungsprozess befi... [mehr]
Ja, eine GmbH & Co. KG kann ihren Geschäftsführer als Minijobber einstellen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Minijob erfüllt sind. Dazu gehört, dass das Einkommen des Geschäftsführers die von 520 Euro pro Monat nicht überschreitet und die Tätigkeit geringfügig ist. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Geschäftsführer der Regel eine besondere im Unternehmen haben und oft nicht als Minijobber angestellt werden können, da sie in der Regel eine leitende Funktion ausüben. Es empfiehlt sich, rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifischen Umstände und Anforderungen zu klären.
Die Abkürzung „GmbH i.g.“ steht für „Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Gründung“. Das bedeutet, dass sich die GmbH noch im Gründungsprozess befi... [mehr]
Ja, in Deutschland gibt es die Rechtsform „GmbH in Gründung“ (abgekürzt: „GmbH i. G.“). Sie bezeichnet die Phase zwischen dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags (not... [mehr]
Wenn ein Gesellschafter einer GmbH ein Darlehen gewährt hat und die GmbH dann in eine andere GmbH eingebracht wird, hängt der Umgang mit dem Darlehen von verschiedenen Faktoren ab, insbesond... [mehr]
Die Haftungsregelungen bei einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und einem e.K. (eingetragenen Kaufmann) unterscheiden sich grundlegend: 1. **GmbH**: - Die Haftung ist auf das G... [mehr]
Die Abkürzung "GmbH" steht für "Gesellschaft mit beschränkter Haftung". Es handelt sich um eine in Deutschland und anderen Ländern verbreitete Unternehmensform,... [mehr]
Die Voraussetzungen zur Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) in Deutschland sind: 1. **Gesellschafter**: Mindestens eine Person (natürliche oder juristische) kan... [mehr]