Kann eine GmbH & Co. KG, die sich mit Vermietung beschäftigt, ihren Geschäftsführer als Minijobber einstellen?

Antwort

Ja, eine GmbH & Co. KG kann ihren Geschäftsführer als Minijobber einstellen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Minijob erfüllt sind. Dazu gehört, dass das Einkommen des Geschäftsführers die von 520 Euro pro Monat nicht überschreitet und die Tätigkeit geringfügig ist. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Geschäftsführer der Regel eine besondere im Unternehmen haben und oft nicht als Minijobber angestellt werden können, da sie in der Regel eine leitende Funktion ausüben. Es empfiehlt sich, rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifischen Umstände und Anforderungen zu klären.

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