Wenn ein Geschäftsführer Sozialabgaben einbehält, diese aber nicht an die Sozialversicherungsträger abführt, handelt es sich grundsätzlich um eine Straftat nach § 26... [mehr]
Ob das Bußgeld von der GmbH oder vom Geschäftsführer persönlich zu zahlen ist, hängt davon ab, gegen wen sich der Bußgeldbescheid konkret richtet und aus welchem Grund er erlassen wurde: 1. **Bußgeld gegen die GmbH:** Ist die GmbH als juristische Person Adressat des Bußgeldbescheids (z.B. wegen einer Ordnungswidrigkeit im Unternehmen), muss die GmbH das Bußgeld zahlen. Die Zahlung erfolgt dann aus dem Vermögen der GmbH. 2. **Bußgeld gegen den Geschäftsführer persönlich:** Ist der Geschäftsführer persönlich Adressat des Bußgeldbescheids (z.B. wegen einer persönlichen Pflichtverletzung, etwa bei Aufsichtspflichtverletzungen oder Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften), muss der Geschäftsführer das Bußgeld aus seinem Privatvermögen zahlen. **Wichtig:** - Der Adressat des Bußgeldbescheids steht im Bescheid selbst. - Bei Ordnungswidrigkeiten im Unternehmen kann die Behörde entweder gegen die GmbH (§ 30 OWiG) oder gegen den Geschäftsführer persönlich (§ 130 OWiG) vorgehen. - In manchen Fällen kann die GmbH dem Geschäftsführer die Zahlung erstatten, das ist aber rechtlich und steuerlich zu prüfen. **Empfehlung:** Den genauen Wortlaut und Adressaten des Bußgeldbescheids prüfen und ggf. rechtlichen Rat einholen, um festzustellen, wer tatsächlich zahlungspflichtig ist. Weitere Informationen findest du z.B. bei [IHK München: Bußgeldbescheid gegen Geschäftsführer](https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Ordnungswidrigkeiten-und-Bußgelder/).
Wenn ein Geschäftsführer Sozialabgaben einbehält, diese aber nicht an die Sozialversicherungsträger abführt, handelt es sich grundsätzlich um eine Straftat nach § 26... [mehr]
Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Ja, es ist grundsätzlich möglich, eine GmbH auch ohne Insolvenzverfahren zu schließen, solange sie zahlungsfähig ist und ihre Verbindlichkeiten begleichen kann. Das geschieht durc... [mehr]
Ja, die Herausgabe von Akten einer GmbH kann grundsätzlich per einstweiliger Anordnung erreicht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Gericht kann im Wege des einstweilige... [mehr]
Eine direkte Verschmelzung („Fusion“) von zwei GmbHs zu einer Genossenschaft ist nach deutschem Recht nicht möglich. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) erlaubt zwar die Verschmelzung von Ka... [mehr]
Die Tatsache, dass ein Geschäftsführer einer Reederei trotz des Eingeständnisses, Sozialabgaben nicht fristgerecht abgeführt zu haben, noch im Amt ist, kann verschiedene Gründ... [mehr]
Ja, die gängige Abkürzung für Geschäftsführer ist **GF**. In offiziellen Dokumenten oder im Schriftverkehr wird häufig „GF“ verwendet, um die Position des Ges... [mehr]