Wer muss einen Bußgeldbescheid zahlen, der an den Geschäftsführer einer GmbH adressiert ist?

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Ob das Bußgeld von der GmbH oder vom Geschäftsführer persönlich zu zahlen ist, hängt davon ab, gegen wen sich der Bußgeldbescheid konkret richtet und aus welchem Grund er erlassen wurde: 1. **Bußgeld gegen die GmbH:** Ist die GmbH als juristische Person Adressat des Bußgeldbescheids (z.B. wegen einer Ordnungswidrigkeit im Unternehmen), muss die GmbH das Bußgeld zahlen. Die Zahlung erfolgt dann aus dem Vermögen der GmbH. 2. **Bußgeld gegen den Geschäftsführer persönlich:** Ist der Geschäftsführer persönlich Adressat des Bußgeldbescheids (z.B. wegen einer persönlichen Pflichtverletzung, etwa bei Aufsichtspflichtverletzungen oder Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften), muss der Geschäftsführer das Bußgeld aus seinem Privatvermögen zahlen. **Wichtig:** - Der Adressat des Bußgeldbescheids steht im Bescheid selbst. - Bei Ordnungswidrigkeiten im Unternehmen kann die Behörde entweder gegen die GmbH (§ 30 OWiG) oder gegen den Geschäftsführer persönlich (§ 130 OWiG) vorgehen. - In manchen Fällen kann die GmbH dem Geschäftsführer die Zahlung erstatten, das ist aber rechtlich und steuerlich zu prüfen. **Empfehlung:** Den genauen Wortlaut und Adressaten des Bußgeldbescheids prüfen und ggf. rechtlichen Rat einholen, um festzustellen, wer tatsächlich zahlungspflichtig ist. Weitere Informationen findest du z.B. bei [IHK München: Bußgeldbescheid gegen Geschäftsführer](https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Ordnungswidrigkeiten-und-Bußgelder/).

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