Ein Geschäftsführer einer GmbH ist in der Regel eine natürliche Person. Das bedeutet, es handelt sich um einen Menschen mit Rechten und Pflichten. In Ausnahmefällen kann auch eine... [mehr]
Ob das Bußgeld von der GmbH oder vom Geschäftsführer persönlich zu zahlen ist, hängt davon ab, gegen wen sich der Bußgeldbescheid konkret richtet und aus welchem Grund er erlassen wurde: 1. **Bußgeld gegen die GmbH:** Ist die GmbH als juristische Person Adressat des Bußgeldbescheids (z.B. wegen einer Ordnungswidrigkeit im Unternehmen), muss die GmbH das Bußgeld zahlen. Die Zahlung erfolgt dann aus dem Vermögen der GmbH. 2. **Bußgeld gegen den Geschäftsführer persönlich:** Ist der Geschäftsführer persönlich Adressat des Bußgeldbescheids (z.B. wegen einer persönlichen Pflichtverletzung, etwa bei Aufsichtspflichtverletzungen oder Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften), muss der Geschäftsführer das Bußgeld aus seinem Privatvermögen zahlen. **Wichtig:** - Der Adressat des Bußgeldbescheids steht im Bescheid selbst. - Bei Ordnungswidrigkeiten im Unternehmen kann die Behörde entweder gegen die GmbH (§ 30 OWiG) oder gegen den Geschäftsführer persönlich (§ 130 OWiG) vorgehen. - In manchen Fällen kann die GmbH dem Geschäftsführer die Zahlung erstatten, das ist aber rechtlich und steuerlich zu prüfen. **Empfehlung:** Den genauen Wortlaut und Adressaten des Bußgeldbescheids prüfen und ggf. rechtlichen Rat einholen, um festzustellen, wer tatsächlich zahlungspflichtig ist. Weitere Informationen findest du z.B. bei [IHK München: Bußgeldbescheid gegen Geschäftsführer](https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Ordnungswidrigkeiten-und-Bußgelder/).
Ein Geschäftsführer einer GmbH ist in der Regel eine natürliche Person. Das bedeutet, es handelt sich um einen Menschen mit Rechten und Pflichten. In Ausnahmefällen kann auch eine... [mehr]
In einer GmbH & Co. KG haftet bei der Aufnahme eines Kredites grundsätzlich die Kommanditgesellschaft (KG) mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter haften wie folgt: 1. **Kom... [mehr]
Ein Anwalt darf grundsätzlich nicht gleichzeitig widerstreitende Interessen vertreten (§ 43a Abs. 4 BRAO). Das bedeutet: Wenn ein Anwalt die GmbH gegen einen Kunden vertritt, ist er der Inte... [mehr]
Stirbt einer von zwei Gesellschaftern einer GmbH und es gibt keine Erben, fällt der Gesellschaftsanteil des Verstorbenen grundsätzlich an den Staat, genauer gesagt an das jeweilige Bundeslan... [mehr]
Das Stammkapital einer GmbH dient grundsätzlich als Haftungsmasse gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft. Allerdings bedeutet das nicht, dass das Geld physisch auf einem Konto &bdquo... [mehr]