Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH ist eine eigenständige juristische... [mehr]
Ob das Bußgeld von der GmbH oder vom Geschäftsführer persönlich zu zahlen ist, hängt davon ab, gegen wen sich der Bußgeldbescheid konkret richtet und aus welchem Grund er erlassen wurde: 1. **Bußgeld gegen die GmbH:** Ist die GmbH als juristische Person Adressat des Bußgeldbescheids (z.B. wegen einer Ordnungswidrigkeit im Unternehmen), muss die GmbH das Bußgeld zahlen. Die Zahlung erfolgt dann aus dem Vermögen der GmbH. 2. **Bußgeld gegen den Geschäftsführer persönlich:** Ist der Geschäftsführer persönlich Adressat des Bußgeldbescheids (z.B. wegen einer persönlichen Pflichtverletzung, etwa bei Aufsichtspflichtverletzungen oder Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften), muss der Geschäftsführer das Bußgeld aus seinem Privatvermögen zahlen. **Wichtig:** - Der Adressat des Bußgeldbescheids steht im Bescheid selbst. - Bei Ordnungswidrigkeiten im Unternehmen kann die Behörde entweder gegen die GmbH (§ 30 OWiG) oder gegen den Geschäftsführer persönlich (§ 130 OWiG) vorgehen. - In manchen Fällen kann die GmbH dem Geschäftsführer die Zahlung erstatten, das ist aber rechtlich und steuerlich zu prüfen. **Empfehlung:** Den genauen Wortlaut und Adressaten des Bußgeldbescheids prüfen und ggf. rechtlichen Rat einholen, um festzustellen, wer tatsächlich zahlungspflichtig ist. Weitere Informationen findest du z.B. bei [IHK München: Bußgeldbescheid gegen Geschäftsführer](https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Ordnungswidrigkeiten-und-Bußgelder/).
Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH ist eine eigenständige juristische... [mehr]
Das Verhalten eines Geschäftsführers, der Sozialabgaben unterschlägt und darüber lügt, wird rechtlich und moralisch als schwerwiegend verwerflich angesehen. Sozialabgaben sind... [mehr]
Der anteilige Nennwert eines Geschäftsanteils bei einer Genossenschaft und der anteilige Stammkapitalanteil einer GmbH sind in ihrer Funktion ähnlich, aber nicht identisch. **Gemeinsamkeite... [mehr]
Nein, dem Handelsregister ist bei der Abberufung eines Geschäftsführers **nicht** mit anzumelden, ob dem Geschäftsführer Entlastung erteilt wurde. Im Handelsregister sind gemä... [mehr]
Ein Tatbestandsirrtum (§ 16 StGB) liegt vor, wenn der Täter bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört. Im Fall eines Geschäftsführ... [mehr]
Ein Geschäftsführer kann sich grundsätzlich nicht erfolgreich auf einen Tatbestandsirrtum berufen, wenn er Sozialabgaben einbehält, dies dem Gerichtsvollzieher mitteilt und die Abg... [mehr]
Die Glaubwürdigkeit eines Geschäftsführers, der Sozialabgaben abrechnet, aber nicht abführt, und dann gegenüber einem Gerichtsvollzieher behauptet, diese seien bereits bezahlt... [mehr]
Unwissenheit schützt grundsätzlich nicht vor Strafe, insbesondere nicht bei der Pflicht zur Abführung von Sozialabgaben als Geschäftsführer. Die Rechtsprechung geht davon aus,... [mehr]
Im österreichischen Recht gibt es für einen Gesellschafter einer GmbH, der nicht mehr aktiv tätig sein möchte, mehrere Möglichkeiten im Umgang mit seinen Geschäftsanteile... [mehr]
Das Unterschlagen von Sozialabgaben durch Geschäftsführer wird in Deutschland und den meisten anderen Ländern eindeutig negativ bewertet. Es handelt sich dabei um eine Straftat, die str... [mehr]