Bei einer Gesamtvertretung in einer Gesellschaft, bei der mehrere Geschäftsführer gemeinsam vertretungsberechtigt sind, müssen in der Regel alle vertretungsberechtigten Geschäftsführer den Anstellungsvertrag eines neuen Geschäftsführers unterschreiben. Dies dient dazu, die rechtliche Wirksamkeit des Vertrags sicherzustellen und die Zustimmung aller vertretungsberechtigten Personen zu dokumentieren. Es ist jedoch ratsam, die spezifischen Regelungen im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung der jeweiligen Gesellschaft zu prüfen, da diese abweichende Bestimmungen enthalten können.